Gute Nachrichten für UL-Flieger: Das LAPL-Medical reicht
Mit der neuen Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), die vom Bundesrat beschlossen wurde und demnächst veröffentlicht wird, kommt eine Erleichterung für Inhaber einer UL-Lizenz: sie benötigen in Zukunft lediglich ein Tauglichkeitszeugnis für LAPL. Bisher mussten sie – wie bei einem PPL(A) – das Medical Klasse 2 vorweisen. Das LAPL-Medical hat nicht nur den Vorteil, weniger umfangreich…
Details