support-1944880_640
woman-1169324_640
writing-1149962_640
maldives-1993704_640

Zu unserer Übersicht der Vorteilsangebote

Über 1000 Angebote an Partnerservices in den Kategorien Finanzen, Auto, Reisen, Mode, Freizeit, Kultur, Einrichtungen,Technik und vielen weiteren Angeboten, speziell für Piloten der Allgemeinen Luftfahrt.

Persönliche Mitgliedsanfrage

Als Pilot oder Luftfahrzeugeigentümer wird man immer wieder mit Fragen konfrontiert, die alleine nicht zu beantworten sind. In diesen Fällen hilft der Mitgliederservice der AOPA-Germany beratend weiter. Entweder haben unsere Mitarbeiter selbst die Lösung für Sie parat, oder sie knüpfen für Sie Kontakte zu sachkundigen Spezialisten.

Zum Mitgliedersupport

Kostenlose telefonische Erstberatung für AOPA-Mitglieder

Aufgrund von Beratungsverträgen zwischen den im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die selbstverständlich allesamt AOPA-Mitglieder sind, und der AOPA-Germany können AOPA-Mitglieder mit der Bezahlung ihres AOPA-Jahresbeitrages eine kostenlose telefonische Rechtsberatung bei luftverkehrsrechtlichen Problemen bei aufgeführten Rechtsanwalts- und Steuerberater-Mitgliedern erhalten, jedoch nur als sogenannte Erstberatung. Dies ist die Erteilung eines Rates/einer Auskunft gemäß § 13, VV Nr. 2100 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. § 21 StBGebV (Steuerberatergebührenverordnung). Es handelt sich hierbei um einen Beratungsumfang, der im Rahmen eines einzelnen Telefonates abgewickelt werden kann. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden von der AOPA Germany im Rahmen des jährlichen Mitgliedsbeitrages übernommen.

Erforderlich ist, dass das Mitglied dem Anwalt Name, Adresse sowie der AOPA-Mitgliedsnummer nennt. Mehrfachberatungen in derselben Angelegenheit, insbesodere nacheinander von mehreren Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern, sind allerdings ausgeschlossen.

Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bzw. des Steuerberaters, die über die telefonische Erteilung eines Rates bzw. einer Auskunft i.S.v. § 13, VV Nr. 2100 RVG bzw. § 21 StBGebV hinausgehen, sind allerdings von jedem Mitglied selbst an den Anwalt/Steuerberater zu bezahlen. Dieser ist berechtigt, unmittelbar eine Rechnung an das Mitglied zu stellen; er weist jedoch zuvor auf das ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtige Mandat hin.

Die Liste der auf Luftrecht spezialisierten AOPA-Rechtsanwälte und Steuerberater, geordnet nach Postleitzahlen, finden Sie hier.

Musterverträge

Chartervertrag, Kaufvertrag, Gründung von Haltergemeinschaften… Unsere AOPA-Musterverträge sind juristisch geprüft und sollen als Orientierungshilfe dienen.

Zu den Downloads…

Hier finden Sie eine Reihe von Formularen, die Sie im Rahmen der Mitgliedschaft nutzen können.

Erwerb von PBN Rechten für Inhaber von IFR-Berechtigungen geklärt – LBA und DFS veröffentlichen NfL 2-376-17

08.12.2017

Mit dieser Veröffentlichung hat das LBA festgelegt, wie sich IFR-Piloten bereits vorhandene PBN-Kenntnisse anrechnen lassen können, um eine durchgehende Nutzungsmöglichkeit der PBN-Verfahren in Deutschland und Europa sicherzustellen. Das Kürzel PBN … (zur kompletten Meldung)

Hauptversammlung der AOPA-Germany

Hier finden Sie die Einladung zur Hauptversammlung am 12. Oktober 2024 in Egelsbach und Protokolle der letzten Veranstaltungen.

Den aktuellen Rechnungsbericht des Schatzmeisters finden Sie hier.

Eine Übersicht von Reiseberichten finden Sie hier.