FAA Examiner Adam House ist am 19. Juni 2020 wieder in der Geschäftsstelle in Egelsbach, um FAA Lizenzvalidierungen auszustellen. Auch dieser Termin ist ausschließlich AOPA Mitgliedern vorbehalten. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte in der AOPA-Geschäftsstelle an.

Die Kosten betragen ca. 420 £ Britische Pfund zuzüglich anteilmäßig Reisekosten des Examiners. Die Gebühren sind in bar und Britischen Pfund direkt an Adam House zu entrichten.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Termin hier in der Geschäftsstelle in Egelsbach ist die Mitgliedschaft in der AOPA-Germany. Informationen zur Mitgliedschaft und das Antragsformular finden Sie hier.

Der Jahresbeitrag für die persönliche Mitgliedschaft beträgt EUR 130,- sollten Sie Mitglied in einem Verein sein, der eine Vereinsmitgliedschaft bei der AOPA abgeschlossen hat, beträgt der Beitrag EUR 75,-.

Um die Validierung zu beantragen, schicken Sie das FAA Antragsformular mit Kopie der deutschen Lizenz und des deutschen Medicals per email oder Fax an die FAA. Beim Versand per email muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt werden. Die FAA überprüft die Angaben und schickt Ihnen einen Antwortbrief, der die Validierung erlaubt. Dieses Bestätigungsschreiben ist 6 Monate gültig. Die Validierung kann nur durchgeführt werden, wenn die Lizenz und alle Berechtigungen gültig sind und dies auch so im „Verification Letter“ der FAA steht.

Ist im Verification Letter ein Ablaufdatum vor dem Validierungstermin eingetragen, kann die Validierung nicht durchgeführt werden, auch wenn die Berechtigung inzwischen erneuert und dies in die Lizenz eingetragen wurde.

Eine Validierung ohne gültiges Bestätigungsschreiben der FAA ist nicht möglich!

Bitte achten Sie darauf, dass das Bestätigungsschreiben der FAA auch eine Bestätigung des Tauglichkeitszeugnisses enthält. Ansprechpartner beim LBA, sollte diese Bestätigung fehlen: Referat L3, Herr Friedrich Tel: 0531 2355 4318. Ohne Bestätigung des Tauglichkeitszeugnisses wird ein FAA Medical für die Validierung verlangt.

Falls ein FAA Medical benötigt wird: Das FAA-Medical erhalten Sie nach einer Anmeldung bei MedXpress (  https://medxpress.faa.gov/medxpress/  ) und dem Besuch eines FAA-zugelassenen Fliegerarztes in Deutschland oder in den USA.

Wie bei den in der Lizenz aufgeführten und bestätigten Berechtigungen darf das Ablaufdatum des bestätigten Medicals nicht vor dem Validierungstermin liegen.

Weitere Informationen und den Link zum Antragsformular finden Sie hier:

http://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_license_verification/

http://www.faa.gov/forms/index.cfm/go/document.information/documentID/186251   (Antragsformular)

Email: fv3@faa.gov

Fax Nummer der FAA: 001 405 954-9922

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

  • In Feld 13) wird nach dem FAA Büro gefragt, hier tragen Sie für eine Validierung in Egelsbach ein: New York IFU EA-29 (Adam House). Das FAA Büro kann auch noch nachträglich gewechselt werden!

FAA Büros in den USA finden Sie hier: http://www.faa.gov/about/office_org/field_offices/fsdo/

Zur Anerkennung der IFR Berechtigung muss eine theoretische Prüfung (IFP, Instrument Foreign Pilot) abgelegt werden, in Europa gibt es leider keine Möglichkeit mehr, diese Prüfung abzulegen. Eine Auflistung aller Testzentren finden Sie hier.

Diese Prüfung sollte man vor der Validierung ablegen, bei einem nachträglichen Eintrag der IFR Berechtigung muss der gesamte Validierungsprozess noch einmal durchlaufen werden. Unterlagen zur Testvorbereitung erhalten Sie im Flugbedarfshandel, z.B. bei Eisenschmidt (Tel: 06103 205960). Empfehlenswert: ASA oder Gleim Instrument Pilot Prepware. Soll eine Anerkennung der IFR Berechtigung erfolgen, empfehlen wir, auch die Lizenzvalidierung in den USA durchzuführen!

Für den Validierungstermin benötigen Sie einen gültigen Reisepass und ein zweites Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein). Ohne gültigen Reisepass kann die Lizenzvalidierung nicht durchgeführt werden.

Sehr wichtig, insbesondere für Teilnehmer mit mehreren Vornamen:

Der Name muss auf allen Dokumenten (Lizenz, EASA und FAA Tauglichkeitszeugnis, Verification Letter, Testergebnis IFP Test, …) übereinstimmen und so lauten wie im Reisepass. Dies wurde in der Vergangenheit von der FAA nicht so streng gesehen, hat sich aber inzwischen geändert. Bitte achten Sie auch beim FAA Fliegerarzt darauf, dass der Name korrekt im Medical angegeben ist. Ist in der EASA Lizenz nicht der vollständige Name angegeben, ist die Beantragung einer neuen EASA Lizenz der erste Schritt.

 

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