Aktueller Stand: TKG- und EMVG-Beitragsbescheide
Im derzeitigen Musterverfahren – bei dem die Bescheide der Jahre 2003/2004 geprüft werden – wurde das Verfahren im Juni 2015 vom Bundesverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht Münster zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Dieses wird nun die Kostenkalkulation der Bundesnetzagentur (BNetzA) und ihre Rechtmäßigkeit im Einzelnen prüfen. Es ist schwer abzuschätzen, welchen Zeitraum das in Anspruch nimmt. Fest…
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