Widerspruch gegen Beitragsbescheide nach TKG/EMVG
Die AOPA-Germany empfiehlt ihren Mitgliedern gegen die Beitragsbescheide der Bundesnetzagentur nach TKG und EMVG für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Widerspruch einzulegen. Die schriftliche Bestätigung über die Ruhensvereinbarung liegt uns nun vor. Das Ruhen der Widerspruchsverfahren gilt so lange das laufende Verfahren für die Jahre 2003/2004 – welches am 24.06.2015 zur weiteren Sachaufklärung…
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