Sprachprüfungen sollen auf Tonträgern aufgezeichnet werden
Am 7. Juni 2017 ist die 3. DVO zur Verordnung über Luftfahrtpersonal in Kraft getreten, die in ihrem §17 nunmehr vorschreibt alle Sprachprüfungen auf Tonträger aufzuzeichnen und für zwei Jahre aufzubewahren. Die AOPA ist höchst unzufrieden über diese Entwicklung, die Ausdruck eines hohen Mißtrauens des Luftfahrt Bundesamts gegenüber seinen eigenen Sprachprüfern ist. Als das LBA…
Details