Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Frequenzschutzbeitragsverordnung
Wie bereits im Sommer angekündigt hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln inzwischen abschließend über die Beiträge der Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden und die Klage abgewiesen. Die Urteilungsbegründung – Aktenzeichen: 14 K 729/09 – folgt im Kern der Argumentation der BNetzA, wonach die gesetzlich festgesetzten Beiträge die Vergütung für das Privileg zur Nutzung einer Flugfunkstelle sind („vorteilsorientierte Beitragsfinanzierung“).…
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