Anfluggebühren an Flugplätzen: Bagatellgebühren wurden beschlossen
Die Einführung der Bagatellgebühren bei der Erhebung der Anfluggebühren ist mit etwas Verspätung erfolgt. Sie ist festgelegt in §9 Abs. 7 der neuen Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) und wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: (7) Die Flugsicherungsorganisation kann auf die Geltendmachung von Gebühren in geringer Höhe ganz oder teilweise verzichten. Damit scheint die befürchtete Überbelastung der Flugplatznutzer, aber…
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