LBA beschränkt die Privilegien von Prüfern für Klassenberechtigungen (CRE)
Mit einem Informationsschreiben informiert das Referat L1 des Luftfahrt Bundesamts am 27. Juni 2018 alle Prüfer für Klassenberechtigungen (CRE) darüber, dass sie Befähigungsüberprüfungen für die Verlängerung und Erneuerungen von Instrumentenflugberechtigungen nur noch abnehmen dürfen, sofern sie die Anforderungen gemäß FCL.1010.IRE Buchst. a) erfüllen. Dies bedeutet im Klartext, dass der CRE auch Inhaber einer IRI oder…
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