Fliegen mit FAA / Drittstaatenlizenz bis Juni 2022 möglich!

Piloten mit z.B. einer FAA Lizenz können bis zum 20. Juni 2022 weiterhin ohne zusätzliche EASA Lizenz in Deutschland fliegen. Das Verkehrsministerium hat mit NfL 1-2218-21 das Opt-Out der entsprechenden EU-Vorschrift verlängert. Informationen darüber, welche EASA Staaten das Opt-Out ebenfalls in Anspruch nehmen, finden Sie auf der Webseite der EASA in der Excel Datei (Derogations…

Details

Informationen der EASA zu Covid-19 Impfungen

Die EASA empfiehlt Piloten nach einer Covid-19 Impfung eine 48-stündige Wartezeit einzuhalten, bei Single Pilot Operations sollte man 72 Stunden warten. Wenn Nebenwirkungen auftreten, sollte die Wartezeit verlängert werden, bis diese nicht mehr bestehen. Das Safety Bulletin der EASA finden Sie hier.

Erhöhte IFR-Minima an Regionalflugplätzen: Hausgemachte juristische Probleme beim QNH-Ablesen

Wer derzeit einen deutschen IFR-Regionalflugplatz ohne Tower anfliegt, der wird sich über erhöhte Minima bei den IFR-Anflügen und über aufgehobene BARO-VNAV-Verfahren wundern. Veröffentlicht sind die in dem Dokument AIP SUP 35/20 vom 31. Dezember 2020. Gibt´s ein technisches Risiko, auf das man reagieren musste? Nein, das Problem liegt ausschließlich bei der Umsetzung von Verwaltungsverfahren. So…

Details

Update: Frequenzschutzbeiträge

Kürzlich wurden wir von unserem Ansprechpartner bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) darüber informiert, dass die Behörde in nächster Zeit damit beginnen wird alle Widerspruchsführer anzuschreiben. Die BNetzA greift jedes Widerspruchsverfahren individuell auf und bietet eine kostenfreie Rücknahme des Widerspruchs sowie die Erstattung der Beitragsdifferenz (EMVG) an. Die AOPA-Germany empfiehlt nach Eingang des Schreibens durch die BNetzA…

Details