Wir beschäftigen uns ja grundsätzlich sehr viel mit den neuen europäischen Luftfahrt-Vorschriften, aber hier wurden wir doch kalt überrascht: Alle JAR-konformen Flugschulen, die derzeit noch keine ATO-Genehmigung vorliegen haben, können ihre Ausbildungstätigkeit bis 2018 fortsetzen.

Der juristische Hintergrund:

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/445 wurde am 17. März 2015 die VO (EU) 1178/2011 zur Lizensierung von Luftfahrtpersonal dahingehend abgeändert, dass gemäß Art. 10a der 1178/2011 JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen bis zum 8. April 2018 Ausbildungen durchführen dürfen, ohne die Anforderungen des Teils ORA (in Form von Ausbildungsprogrammen, Verfahren und Handbücher) zu erfüllen. Wenn sie vor dem 8. April 2015 eingetragen wurden, dürfen sie bis zum 8. April 2018 Ausbildungen für eine Teil-FCL-Privatpilotenlizenz (PPL), für die entsprechenden in der Eintragung enthaltenen Berechtigungen und für eine Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL) durchführen, ohne den Bestimmungen der Anhänge VI und VII zu genügen.

Das BMVI hat uns im Oktober 2014 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland von dem von der EU eingeräumten Opt-Out für die ATOs gemäß Artikel 3 Absatz 3 der 1178/2011 keinen Gebrauch machen will, was wir deutlich kritisiert haben.

Allerdings hat man uns auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass im EASA-Committee schon im Sommer 2014 eine Übergangslösung bis 2018 für die JAR-konformen Flugschulen beschlossen wurde, für die gar kein Opt-Out benötigt wird. Der entsprechende Artikel 10a der 1178/2011 ist im März 2015 in Kraft getreten, nur drei Wochen vor der Deadline 8. April 2015. Aufgefallen ist dieser Umstand offenbar vielen Verbänden und Behördenvertretern nicht, und wir sind auch erst darauf gestoßen, als eine Flugschule in Sachsen die Erlaubnis von ihrer Landesbehörde erhalten hat, bis 2018 weiter basierend auf ihrer JAR-konformen Genehmigung auszubilden.

Falls Sie derzeit noch keine ATO-Genehmigung erhalten haben, weisen Sie bitte Ihre Luftfahrtbehörde umgehend auf die neuen Vorschriften hin, offenbar haben sie sich noch nicht überall herumgesprochen.

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