JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden
Wir beschäftigen uns ja grundsätzlich sehr viel mit den neuen europäischen Luftfahrt-Vorschriften, aber hier wurden wir doch kalt überrascht: Alle JAR-konformen Flugschulen, die derzeit noch keine ATO-Genehmigung vorliegen haben, können ihre Ausbildungstätigkeit bis 2018 fortsetzen. Der juristische Hintergrund: Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/445 wurde am 17. März 2015 die VO (EU) 1178/2011 zur Lizensierung von…