Erwerb von PBN Rechten für Inhaber von IFR-Berechtigungen geklärt – LBA und DFS veröffentlichen NfL 2-376-17
Mit dieser Veröffentlichung hat das LBA festgelegt, wie sich IFR-Piloten bereits vorhandene PBN-Kenntnisse anrechnen lassen können, um eine durchgehende Nutzungsmöglichkeit der PBN-Verfahren in Deutschland und Europa sicherzustellen. Das Kürzel PBN steht übrigens für Performance Based Navigation, Navigationsverfahren auf der Basis von leistungsbasierter Navigation. Die AOPA hat schon länger auf die Notwendigkeit einer deutschen Übergangsregelung hingewiesen…
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