Am 15.06.2019 ist die 10. Verordnung zur Veränderung der Frequenzschutzbeitragsverordung (FSBeitrV) in Kraft getreten. Dort wurden die Beitragssätze nach TKG und EMVG für die Jahre 2015 und 2016 festgesetzt.

Die Bundesnetzagentur wird daher in nächster Zeit die Beitragsbescheide versenden.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir aufgrund der andauernden Musterverfahren eine Ruhensvereinbarung mit der Bundesnetzagentur geschlossen, die uns bereits vorliegt.

 

Den Musterwiderspruch finden Sie >> hier (.doc Datei) <<.

 

Sofern Sie einen Beitragsbescheid erhalten und sich gegen diesen zur Wehr setzen wollen, müssen Sie gegen diesen Bescheid innerhalb der Frist von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides (im Zweifel nehmen Sie bitte das Datum des Bescheides) Widerspruch einlegen.

Bitte beachten Sie: Bei Überschreitung der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und der Widerspruch unzulässig. Achten Sie unbedingt auf die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Widerspruchsbescheid. Darin steht auch, an welchen Adressat der Widerspruch zu richten ist.
Wir empfehlen zur Nachweisführung ein Fax mit Sendeprotokoll. Bewahren Sie bitte den Widerspruch zusammen mit dem Sendeprotokoll gut auf.

Der Widerspruch entfaltet keine sog. aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der festgesetzte Beitrag dennoch zu bezahlen ist.

Auf einen eingelegten Widerspruch erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, nach deren Erhalt aufgrund der Ruhensvereinbarung bitte keine weitere Korrespondenz oder Sachstandsfragen an die Bundesnetzagentur zu stellen sind.

 

Informationen der Bundesnetzagenur zum Themenbereich erhalten Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html

 

Seit 1993 hatte die AOPA-Germany Musterverfahren gegen derartige Gebühren geführt und diese in mehreren Instanzen auch gewonnen. Bei den Gerichten sind die Gebühren für die Jahre 2003 und 2004 immer noch nicht entschieden.
Für die Gebührenbescheide der Folgejahre wurde mit der BNetzA jeweils eine Ruhensvereinbarung hinsichtlich der Widerspruchsverfahren getroffen.

Wie mit den ruhenden Widerspruchsverfahren verfahren wird ist derzeit noch nicht absehbar. Es bleibt abzuwarten, ob das noch offene Urteil zu den Jahren 2003/2004 sinngemäß angewendet oder es weitere Einzelverfahren geben wird.

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Gebührenbescheide für die Jahre 2015/2016 deshalb verschickt, weil im Verfahren der Rundfunkanstalt WDR gegen die BNetzA zwei letztinstanzliche Urteile zu den Gebühren nach TKG und EMVG ergangen sind. Es handelt sich hierbei um eine eigenständiges Verfahren mit gleichem Klagegrund.
Diese Verfahren wurden vor dem Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Das Ergebnis ist, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Frequenzschutzbeiträgen (FS-Beiträge), die Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV), die Zuordnung der Aufwände mittels Aufwandserfassung, die Verrechnungssystematik der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der BNetzA sowie das Kalkulationsverfahren gerichtlich bestätigt sind. Nur im Rahmen der EMVG-Beiträge bedarf es einer Anpassung innerhalb der Kalkulation. Damit sind alle Widersprüche, die dem Verfahren des WDR zugeordnet werden, hinfällig.
Aufgrund der Rechtsprechung und den Erkenntnissen aus diesen Verfahren hat die Bundesnetzagentur die EMV-Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 neu kalkuliert und veröffentlicht. Somit entsprechen die nun festgesetzten Frequenzschutzbeiträge für die Beitragsjahre 2015/2016 nach Auffassung der BNetzA den rechtlichen Anforderungen der Normen und der Gerichte.

Für den Bereich Flugfunk werden seit dem Jahr 2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln eigenständige Musterverfahren geführt. Nach Abschluss dieser Verfahren werden die Widerspruchs- und Klageverfahren im Bereich Flugfunk wieder aufgegriffen. Vom Verlauf und Ausgang dieses konkreten Verfahrens hängt die weitere Vorgehensweise ab, über die wir zu gegebener Zeit unaufgefordert berichten werden.

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