Die Bundesnetzagentur verschickt derzeit die Bescheide über Frequenzschutzbeiträge für die Beitragsjahre 2017/18.

Die festgesetzten Frequenzschutzbeiträge entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Normen und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Die EMV-Beiträge berücksichtigen dabei die von der Rechtsprechung vorgegebenen Anpassungen.

Aufgrund eines technischen Fehlers kann es vorkommen, dass Ihrem Festsetzungsbescheid das Informationsblatt der letzten Festsetzung von Frequenzschutzbeiträgen beigefügt wurde. Der Fehler wurde behoben und die Bundesnetzagentur bittet dies zu entschuldigen. Das aktuelle Informationsblatt finden Sie hier.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die gerichtliche Überprüfung der Frequenzschutzbeiträge abgeschlossen ist. Im Übrigen verweisen wir auf unseren Artikel vom 22. Februar 2021.