Viele Pilotinnen und Piloten haben in den letzten Tagen überraschend Post von ihrem Flugplatz erhalten. In diesen Schreiben wird den Flugplatznutzern angekündigt, dass an den AFIS-Flugplätzen (ohne Kontrollzone aber mit RMZ / IFR-Verfahren) und an den kleineren Regionalflughäfen mit Kontrollzone ab dem 1. September 2021 neue Anfluggebühren eingeführt werden könnten, an denen es diese Gebühren bislang nicht gab. Auch wir als AOPA-Germany waren völlig überrascht, als wir Ende Juli von den Kollegen des Verbandes der Regionalflugplätze IDRF über entsprechende Planungen informiert wurden.

Zum Hintergrund: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will auch diejenigen Flugplätze mit IFR-Verfahren finanziell unterstützen, die nicht wie die internationalen Flughäfen von der DFS betreut werden, was die Flugplätze und auch wir als AOPA-Germany durchaus positiv finden. So weit, so gut. Allerdings hat man es versäumt, sich hierzu mit den Pilotenverbänden wie dem DAeC, dem DULV oder der AOPA-Germany abzustimmen, obwohl diese letztlich die Finanzierung mit ihren Gebühren sicherstellen sollen, zumindest teilweise, auch der Bund will sich mit seinen Haushaltsmitten beteiligen. Eine ursprünglich geplante Befreiung der Luftfahrzeuge unter 2 t MTOM, die offenbar wie auch bei den Streckengebühren vorgesehen war, ist offenbar „ganz kurz vor Ladenschluss“ auf Grund formaljuristischer Bedenken vom Tisch genommen worden. Dadurch erhöhen sich die zu erwartenden Gebühren natürlich enorm, denn die kleinen Flugzeuge sorgen an diesen Flugplätzen und Flughäfen für den Großteil der Starts und Landungen. Zumindest sollen die kleinen Flugzeuge bis Ende 2022 zahlen, ggf. könnte nach den Bundestagswahlen eine Zwei-Tonnen-Befreiung für 2023 nachgeschoben werden, wenn dies die neuen politischen Mehrheiten denn zulassen. Das müsste den Parteien im Bundestag dann allerdings als eine Gebührenreduzierung verkauft werden.

Die Höhe der geplanten Gebühren entspricht übrigens genau dem Niveau der Anfluggebühren an den internationalen Flughäfen und ist gewichtsabhängig. Fällig sind:

  • für ein UL von 472,5 kg:                                                 6,20 €
  • für ein VLA von 750kg:                                                  7,76 €
  • für eine C172 von 1160kg:                                          10,85 €
  • für eine TB20 von 1400kg:                                          12,41 €
  • für eine King Air 200 von 5700kg:                               34,13 €

Quelle: Online-Gebührenrechner der DFS: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Geb%C3%BChren/ Die Beträge auf der DFS-Seite werden rein netto berechnet, wir haben hier bereits die fällige Mehrwertsteuer hinzugefügt.

Sie haben Bauchschmerzen? Wir auch!

Die AOPA-Germany hat sich deshalb umgehend in einem Schreiben an den Leiter der Luftfahrtabteilung im Bundesverkehrsministerium gewandt und ihre Sicht der Dinge dargelegt.

Es kann nicht sein, dass viele Flugplatznutzer mit neuen Gebühren belastet werden, ohne dass deren Verbände hierzu vorab konsultiert werden. Zudem ist es überaus bedenklich und juristisch angreifbar, dass VFR-Verkehr mit den Kosten für die IFR-Infrastruktur belastet werden soll. Und letztlich fürchten auch die betroffenen Flugplätze, dass sie speziell Flugschulen und Luftsportvereine mit einem großen Anteil von VFR-Flugbewegungen als Kunden verlieren werden, denn sie werden an kostengünstigere Flugplätze in der Umgebung abwandern. Dadurch würde sich durch den geplanten staatlichen Eingriff die Erlössituation der Flugplätze noch weiter verschlechtern, denn auch an den regionalen IFR-Flugplätzen macht der VFR-Flugverkehr etwa 80-90% der Flugbewegungen aus.

Deshalb lautet unsere Forderung: Die Einführung der neuen Flugsicherungsgebühren zumindest an den AFIS-Flugplätzen, die alle einen sehr hohen VFR-Anteil haben, muss sofort gestoppt werden, bis ein für alle beteiligten Seiten tragfähiges und akzeptables System entwickelt worden ist.

Gut gemeint ist leider oftmals das Gegenteil von gut. Wir werden unsere Mitglieder und Leser über alle Entwicklungen informiert halten.

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