Die Luftfahrtbehörden in Europa und Deutschland haben erfreulich schnell auf unsere Anfrage reagiert: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich darauf verständigt, wie Lizenzen und Berechtigungen von Piloten und Technikern pauschal verlängert werden können. Die rechtliche Grundlage ist der Artikel 71(1) der Grundlagenverordnung (EU) 2018/1139, der ein Abweichen von Standards vorsieht:

Die Mitgliedstaaten können jeder natürlichen oder juristischen Person im Falle dringender unvorhersehbarer Umstände Ausnahmen von den für sie geltenden Anforderungen gewähren, wenn Sicherheit, Umweltschutz und die Vermeidung von Marktverzerrungen berücksichtigt sind, und wenn die Dauer auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.

Im ersten Schritt hat man sich um die Airlines gekümmert, aber dann auch sofort mit den nichtgewerblichen Lizenzinhabern weitergemacht.

Die deutschen Behörden und europäischen Behörden sind sehr schnell und unbürokratisch vorgegangen, wofür wir uns ganz herzlich bedanken.

Die Allgemeinverfügungen des LBA für Piloten in seinem Zuständigkeitsbereich finden Sie unter diesen Links:

Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Verlängerung der Gültigkeit von Lizenzen, Zertifikaten und „On-the-job trainings“ (OJT) und gemäß Art. 71 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 angesichts der Corona-Pandemie

Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Verlängerung der Gültigkeit von Berechtigungen, Zertifikaten, Eintragungen für Piloten und ärztlichen Gutachten . für Flugbegleiter gemäß Art. 71 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 angesichts derCorona-Pandemie

Die Landesluftfahrtbehörden werden nach unserem Kenntnisstand ebenfalls innerhalb kürzester Zeit ebenfalls inhaltsgleiche Allgemeinverfügungen veröffentlichen.

Auch in Arbeit sind pauschale Verlängerungen der Lufttüchtigkeitszeugnisse der Luftfahrzeuge (Airworthiness Review Certificate = ARC).

Ein großes Dankeschön senden wir an alle Mitglieder, die uns Anregungen für wichtige Detaillösungen zugesandt haben.

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