Diese Meldung richtet sich nicht nur an diejenigen Piloten, die noch immer nicht regelmäßig ihre NOTAMS überprüfen.

Denn es stehen uns drei große Luftraumveränderungen bevor, mit denen unsere Sicherheitsorgane Veranstaltungen schützen wollen:

 

Update vom 26.09.2018:

Neu dazugekommen ist die ED-R Köln am 29.09.2018. Bitte beachten Sie dazu die Meldung der DFS.

 

Die erste Veranstaltung ist das Münchner Oktoberfest, das vom 22.09 bis zum 7.10.2018 stattfindet. Hier gibt es wieder wie in den letzten Jahren eine recht positive Konstruktion:

Der relativ kleine Kernbereich wird durch das Flugbeschränkungsgebiet ED-R München geschützt, hier darf nur von Einsatzkräften geflogen werden. Dieser Kernbereich wird von einer größeren Radio Mandatory Zone umgeben, die auch VFR durchflogen werden kann, aber es muss eine Funkverbindung mit „Police Info“ hergestellt werden.

 

Außerdem werden am 19. und 20. September in Süddeutschland als Schutzmaßnahme anlässlich eines Treffens der Staats- und Regierungschefs in Salzburg vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen und ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht eingerichtet: Dies sind die ED-R und RMZ/TMZ Chiemsee.

 

Und last but not least: Anlässlich des Besuchs des türkischen Präsidenten Erdogan in Berlin vom 27. bis 29.09.2018 hat das BMVI ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die  ED-R „Humboldt“ eingerichtet. Diese ED-R hat einen Radius von 30 NM, und wird für drei Tage den VFR-Flugverkehr in der Umgebung der Bundeshauptstadt massiv beeinflussen. Leider muss man feststellen, dass sich diese Einrichtungen dieser Flugbeschränkungsgebiete häufen. Die AOPA-Germany prüft deshalb gemeinsam mit von den Beschränkungen betroffenen Flugplätzen eine Klage gegen die Ausmaße der Beschränkungsgebiete. Die abgestuften Luftraummaßnahmen über dem Münchner Oktoberfest und in Salzburg zeigen, dass sich Sicherheitsorgane auch mit kleineren und flexibleren Beschränkungen anfreunden können. Warum klappt das in Berlin nicht? Das wollen wir herausfinden.

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