Der formelle Korrekturprozess hat zwar deutlich länger gedauert als erhofft, aber jetzt ist der Durchbruch in Sachen Audioaufzeichnungen der Sprachprüfungen offiziell.

Im Bundesanzeiger vom 20.09.2018 wurde veröffentlicht, dass Audioaufzeichnungen nur noch bei Erstprüfungen vorgeschrieben sind.

Bei einer Verlängerungsprüfung ist das Prüfungsgespräch nur dann aufzuzeichnen, wenn die anerkannte Stelle oder der Bewerber dies verlangt. Die anerkannte Stelle muss hierfür über ein genehmigtes Verfahren zur Audioaufzeichnung verfügen und der Bewerber in die Aufzeichnung einwilligen.

 

Wir haben uns beim Präsidenten des LBA Jörg Mendel für eine Lösung des Problems stark gemacht und waren dankbar, dass dieser nunmehr veröffentlichte Kompromiss schon im April 2018  gefunden werden konnte. Durch eine Prüfung des Bundesjustizministeriums kam leider es zu der mehrmonatigen Verzögerung bei der Umsetzung. Aber am wichtigsten ist, dass das Thema jetzt endlich eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden hat.

 

Die Datei finden Sie mit dem Suchbegriff „Luftfahrtpersonal“ auf der Website des Bundesanzeigers www.bundesanzeiger.de.

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