Schon im April 2018 sollte es soweit, sein, jetzt sind die gesetzlichen Vorgaben für den einfacheren Flugschulstandard der Declared Training Organisation (DTO) als EU Verordnung 2018/1119 veröffentlicht. Damit treten sie zu Anfang September 2018 in Kraft. Wann die Bundesländer so weit sein werden um erste Anträge für eine DTO-Genehmigung zu bearbeiten, das wird sich bald zeigen. Heute sind alle Flugschulen in Deutschland aus den bekannten Gründen auf dem ATO-Standard. Die Erklärung ist an die zuständige Behörde zu richten. In Deutschland ist das die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem die DTO ihren Hauptgeschäftssitz hat. Findet die Ausbildung auf einem Luftfahrzeug mit Turbine statt, ist das Luftfahrt-Bundesamt die zuständige Behörde.