Die 216/2008 hat ausgedient, unter diesem Kürzel war die erste sog. Basic Regulation oder Grundlagenverordnung der EASA bekannt. Sie wird abgelöst durch die neue Grundlagenverordnung mit der offiziellen Bezeichnung (EU) 2018/1139. Die „elfneununddreißig“ tritt nach jahrelangen Verhandlungen 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, damit am 11. September 2018. Es gelten Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren, bis zu denen alle untergeordneten Regularien an die neue Grundlagenverordnung angepasst werden müssen. Highlights sind die Möglichkeit, dass Ultraleichte jetzt in nationaler Zuständigkeit bis zu 600kg wiegen dürfen, dass die EASA nicht nur für die Sicherheit wie bislang, sondern auch für die Leistungsfähigkeit ihrer Branche zuständig ist, dass Forschung und Innovationen gefördert werden, dass die Förderung der Sicherheit auch durch Aufklärungsarbeit/Safety Promotion erfolgen soll. Die Änderungen sind überwiegend positiv, sie bereiten uns aber auch durchaus Kopfzerbrechen, wie etwa die Änderung der Definition der Gewerblichkeit.