Durch die europäischen Vorschriften zur Wartung der Luftfahrzeuge (Part M) und den Flugbetrieb (Part OPS) wurde bestehendes nationales Recht abgelöst. Die europäischen Vorschriften kennen keine gesonderte Avionik-Nachprüfung, geprüft werden muss aber selbstverständlich die Lufttüchtigkeit des gesamten Luftfahrzeugs inklusive Avionik nach Herstellervorgaben und den Vorgaben des EU-Rechts, sonst gibt es kein ARC (Airworthiness Review Certificate).
Dem trägt das LBA jetzt (endlich) Rechnung, indem durch die Nachrichten für Luftfahrer NfL 2-382-17 die NfLs II-25/09, II-15/10, II-26/09 und II-16/10 aufgehoben werden, in denen die Avionik-Nachprüfung geregelt wurde.
Was ändert sich jetzt? Wenn Sie bislang bei einem fairen Werftbetrieb waren gar nicht viel, Sie bekommen nunmehr keinen gesonderten Nachprüfschein mehr für die Avionik. Einige Avionik-Betriebe werden jedoch den Verlust einer beliebten Einnahmequelle bedauern, für das Durchtesten aller Funkgeräte und die notwendigen Formalitäten wurden schon einmal gerne bis zu 1.000€ berechnet.