AOPA Portugal erreicht Korrektur der GA-Einreisebestimmungen
Piloten, die aus Spanien, Frankreich, Deutschland und anderen Schengen Ländern nach Portugal fliegen wollten, wurden von der Ausstellung eines NOTAM (Nr. A1919/17 oder DO296/17) überrascht, das sie zu einer Landung auf internationalen Verkehrsflughäfen oder einer Grenzabfertigung verpflichtet hat. Dort war weiterhin zu lesen, dass Flugplätze der General Aviation in Portugal, wie zum Beispiel Cascais, Coimbra…