Piloten, die aus Spanien, Frankreich, Deutschland und anderen Schengen Ländern nach Portugal fliegen wollten, wurden von der Ausstellung eines NOTAM (Nr. A1919/17 oder DO296/17) überrascht, das sie zu einer Landung auf internationalen Verkehrsflughäfen oder einer Grenzabfertigung verpflichtet hat. Dort war weiterhin zu lesen, dass Flugplätze der General Aviation in Portugal, wie zum Beispiel Cascais, Coimbra oder Portimão, grenzüberschreitende Flüge nur noch abwickeln dürfen, wenn eine vorherige Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde ANAC vorliegt.
Die Beschränkung beruhte auf portugiesischem Recht über den Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen. Im Rahmen dieser Bestimmungen wurden auf der Grundlage nationaler Sicherheitsüberlegungen nur internationale Flughäfen wie Lisboa, Porto und Faro von der Voranmeldung befreit. D

 

Die IAOPA Europa schrieb deshalb einen Brief an den portugiesischen Minister für Planung und Infrastruktur und erklärte, dass diese internationalen Verkehrsflughäfen aufgrund ihrer hohen Gebühren und des intensiven Linienverkehrs der General Aviation nicht wirklich offen stehen.
Die IAOPA Europa sieht noch ein, dass es Gründe der nationalen Sicherheit verlangen können, dass Piloten von nicht kommerziellen Flügen alle erforderlichen Informationen über die Identität der reisenden Personen per E-Mail und im Voraus an eine Behörde senden. Allerdings stellt die
Notwendigkeit einer vorherigen förmlichen Genehmigung durch ANAC (übrigens geschlossen nach 18 Uhr und an Wochenenden) eine unnötige Belastung dar, welche die Durchführbarkeit vieler Flüge ernsthaft beeinträchtigt. Am 7. Juli 2017 wurde diese Entscheidung zurückgenommen und das NOTAM aufgehoben. In einer E-Mail an die IAOPA-Europa kündigte das portugiesische Verkehrsministerium diese Aufhebung an und folglich wurde die Verhängung von Beschränkungen für Flüge von und zu Schengen-Ländern wieder aufgehoben. IAOPA begrüßt diese rasche Entscheidung der portugiesischen Behörden, gleich nachdem das Problem festgestellt wurde. Für weitere Informationen oder zusätzliche Details wenden Sie sich bitte an AOPA Portugal oder besuchen Sie deren Website www.aopa.pt.

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