Die AOPA-Germany empfiehlt ihren Mitgliedern gegen die Beitragsbescheide der Bundesnetzagentur nach TKG und EMVG für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Widerspruch einzulegen.

Die schriftliche Bestätigung über die Ruhensvereinbarung liegt uns nun vor.  


Das Ruhen der Widerspruchsverfahren gilt so lange das laufende Verfahren für die Jahre 2003/2004 – welches am 24.06.2015 zur weiteren Sachaufklärung vom Bundesverwaltungsgericht an das OVG Münster zurückverwiesen wurde – nicht abgeschlossen ist.

Dies bedeutet, dass Sie, sofern Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben und sich gegen diesen zur Wehr setzen wollen, gegen diesen Bescheid innerhalb der Frist von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides (im Zweifel nehmen Sie bitte das Datum des Bescheides) Widerspruch einlegen müssen.

Hierfür können Sie unseren Musterwiderspruch als Vorlage verwenden.

 

Bitte beachten Sie: Bei Überschreitung der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und der Widerspruch unzulässig. Achten Sie unbedingt auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Widerspruchsbescheid! Darin steht auch, an welchen Adressat der Widerspruch zu richten ist.

Wir empfehlen zur Nachweisführung ein Fax mit Sendeprotokoll. Bewahren Sie bitte den Widerspruch zusammen mit dem Sendeprotokoll gut auf.
Soweit die Bescheide von der Bundesnetzagentur in Eschborn versandt wurden, gilt die Fax-Nr.: 06196 965180

Der Widerspruch entfaltet keine sog. aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der  festgesetzte Beitrag  dennoch zu bezahlen ist.  Bei der Anweisung der Zahlung ist also unbedingt im Verwendungszweck anzugeben, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung erfolgt.

Wichtiger Hinweis:
Bescheide über Zuteilungen von Frequenzen sind durch das Verfahren nicht betroffen. Gegen derartige Bescheide laufen keine Musterverfahren!

Musterwiderspruch zum Download

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