Seit gut einer Woche werden wieder TKG-/EMVG-Beitragsbescheide der Bundesnetzagentur an die Halter von Luftfahrzeugen verschickt.

 

Wir haben wie in den Jahren zuvor eine Ruhensvereinbarung bei der Bundesnetzagentur angefragt, eine Bestätigung erwarten wir in der nächsten Woche. Diese Vereinbarung ist notwendig, damit die Widersprüche nicht von Amts wegen bearbeitet und kostenpflichtig beschieden werden.

Die Forderungen sind gemäß § 6 der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in jedem Fall nicht verjährt.

 

Den entsprechenden Musterwiderspruch gegen die Bescheide werden wir in der kommenden Woche veröffentlichen. Der Widerspruch ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu erheben. Diese Frist ist nicht zu verwechseln mit der Frist hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung der Beiträge. Die Beiträge müssen in jedem Fall innerhalb der Fälligkeitsfrist gezahlt werden, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

 

Am schnellsten erhalten Sie den Widerspruch, wenn Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter eintragen (rechte Spalte).

 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserer Meldung vom 8. Juli 2016.

 

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