Im letzten AOPA-Letter haben wir berichtet, dass sich in Sachen ZÜP für Privatpiloten nach der EU-Kommission nun auch der Bundesrat aktiv für ihre Abschaffung einsetzt.

Am 23. September 2016 wurde in der 948. Sitzung des Bundesrats eine Empfehlung des Verkehrsausschusses verabschiedet, in der nichts weniger als eine komplette Streichung des § 7 Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 LuftSiG verlangt wurde, also die Abschaffung der ZÜP.

 

Am 7. November 2016 hat sich der Innenausschuss des Bundestags in einer Anhörung der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes angenommen. Auch AOPA-Präsident Prof. Elmar Giemulla wurde vom Innenausschuss gehört, für den er eine gutachterliche Stellungnahme verfasst hat, veröffentlicht unter BT-Drucksache 18/18/9752.

Aus dem Bundesinnenministerium kamen allerdings nur die bekannten ablehnenden Stimmen:

 

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Es ist zutreffend, dass die EU-Kommission in dieser Frage ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat sorgfältig geprüft, ob der begründeten Stellungnahme der Kommission durch Änderungen des Bundesrechts, insbesondere des Luftsicherheitsgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, nachgekommen werden kann. Diese Prüfung ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bundesregierung das geltende Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes) während der derzeit erhöhten abstrakten Gefahr eines terroristischen Anschlags aus Sicherheitsgründen nicht lockern sollte.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror- Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten “Islamischen Staat (IS)“ ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht in all jenen Mitgliedstaaten eine Sicherheitslücke, die für Privatpiloten oder bestimmte Teile ihrer Privatpiloten keinerlei Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Die Bundesregierung hat daher gegenüber der EU-Kommission angeregt zu prüfen, wie diese Sicherheitslücke durch entsprechende Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts geschlossen werden könnte.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/9833, zu Nummer 4.

 

Nach dieser Anhörung des Innenausschusses haben wir uns an mehrere Bundestagsabgeordnete gewandt und um Unterstützung bei der Argumentation gegen die ZÜP gebeten. Zudem wurden von uns alle Mitglieder des Innen- und des Verkehrsausschusses des Bundestags angeschrieben. In diesem Schreiben haben wir noch einmal auf die uns unterstützende Argumentation des Bundesrats und der EU-Kommission hingewiesen.

 

Die von uns kontaktierten Abgeordneten des Innenausschusses zeigten für unsere Argumentation zur Abschaffung der ZÜP zwar ein gewisses Verständnis, verwiesen aber im Wesentlichen auf die ablehnende Position des Bundesinnenministeriums, aber auch darauf, dass das Waffengesetz ähnliche Überprüfungen wie die ZÜP vorsieht, und dass man Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel sowieso ganz gelassen sieht: Ob insgesamt 80 oder 81 Vertragsverletzungen, das ist doch inzwischen egal.

 

Entsprechend hat am 30. November 2016 der Innenausschuss während seiner 97. Sitzung des Innenausschusses die Forderung nach der Abschaffung der ZÜP für Privatpiloten nicht unterstützt.

Am 1. Dezember 2016 um 21:57 Uhr hat der Bundestag – ohne weitere Aussprache – die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes wie vom Bundesinnenausschuss eingereicht angenommen.

Der erhoffte Durchbruch in Sachen ZÜP ist damit schon wieder ausgeblieben.

 

Allerdings gibt es bei allem Frust auch Grund für vorsichtigen Optimismus. Die EU-Kommission wird nicht locker lassen und den Druck auf das Bundesinnenministerium erhöhen. Mehrere Bundestagsabgeordnete haben uns zudem glaubhaft versprochen in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf zur Abschaffung der ZÜP anzugehen.

Mit der fortgesetzten Unterstützung des Bundesrats und der EU-Kommission wird es dann eine neue Möglichkeit geben, die unsinnige ZÜP zu Fall zu bringen. Wir werden auch nach 12 Jahren Widerstand gegen die ZÜP auf jeden Fall nicht locker lassen.

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