Die Verlängerungsprüfungen sind für Inhaber einer deutschen Lizenz, die keine deutschen Muttersprachler sind – also keinen Level 6 Deutsch in ihrer Lizenz eingetragen haben- und im Besitz eines deutschen Sprechfunkzeugnisses gem. Flugfunkverordnung sind.

Wer aber einen gültigen Level 4 Englisch eingetragen hat, braucht keinen Deutscheintrag.

 

Bis zum 31.12.2014 können diese Personen eine Verlängerungsprüfung vor einem Einzelprüfer ablegen; danach ist vermutlich eine Erstprüfung vor einer Prüfstelle gefordert.

 

Die AOPA bietet am Montag, den 08. Dezember und Montag, den 15. Dezember um 13:00 Uhr LT in Egelsbach einen Infotermin an. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Verlängerungsprüfung für den Spracheintrag Deutsch abzulegen.

 

Bei Interesse senden Sie bitte ein E-mail an info@aopa.de mit Ihrem Namen, Anschrift und E-Mail Adresse. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.

Bitte bringen Sie zum Termine Ihre Lizenz und einen Lichtbildausweis/Reisepass mit. Die Prüfungsgebühr für Nichtmitglieder beträgt 80.- EUR, für Mitglieder 60.- EUR, zahlbar in bar an den Prüfer.

Der Prüfungsablauf erfolgt analog zu der Sprachprüfung in Englisch, besteht also aus dem Teil I (Hörverständnis) und dem Teil II (Sprechfertigkeiten).

Das Hörverständnis kann auch im Rahmen eines Übungs/Befähigungs/Prüfungsfluges geprüft werden.

 

Wir bitten um kurzfristige Anmeldung per E-mail damit wir entsprechend planen können.

 

Das LBA hat erst vor kurzem Einzelprüfer zur Abnahme von Verlängerungsprüfungen in deutscher Sprache Stufe 4 ernannt.

Die Namen sind im entsprechenden Verzeichnis auf der LBA Seite in der Liste der Einzelprüfer aufgeführt. Daneben sind auf der Liste der Organisationen auch Prüfstellen aufgeführt, die Erst- und Verlängerungsprüfungen abnehmen können.

Schreibe einen Kommentar