Mit der neuen Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), die vom Bundesrat beschlossen wurde und demnächst veröffentlicht wird, kommt eine Erleichterung für Inhaber einer UL-Lizenz: sie benötigen in Zukunft lediglich ein Tauglichkeitszeugnis für LAPL. Bisher mussten sie – wie bei einem PPL(A) – das Medical Klasse 2 vorweisen.

Das LAPL-Medical hat nicht nur den Vorteil, weniger umfangreich zu sein. Es ist auch für ältere Lizenzinhaber günstiger, was die Gültigkeitsdauer betrifft. Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen für LAPL beträgt bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, ohne weitere Altersbegrenzung 24 Monate. Dagegen ist das Medical Klasse 2 für Lizenzinhaber, die älter sind als 50 Jahre, nur noch ein Jahr gültig.

Darüber hinaus wird die UL-Lizenz nun auf Lebenszeit ausgestellt.

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