Derzeit erhalten die ersten Flugzeugbetreiber Schreiben von der Bundesnetzagentur, dass die Frequenzzuteilung für ihr Flugzeug abgelaufen sei. Wir hatten dieses Problem auch nicht auf dem Schirm, aber die Kollegen vom DAeC: Alle ausgestellten Frequenzzuteilungsurkunden haben nur eine befristete Laufzeit. Denn mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 wurde auch die Verwaltungsvorschrift für Flugfunk (VV Flufu) geändert. Dieser Verwaltungsvorschrift folgend wurden ab diesem Zeitpunkt Frequenzzuteilungen grundsätzlich für zehn Jahre befristet.

 

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass nach Ablauf der Frequenzzuteilung die Flugfunkstelle nicht weiter betrieben werden darf. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld geahndet.

 

Die Bundesnetzagentur macht auch klar, dass eine nachträgliche Verlängerung einer abgelaufenen Frequenzzuteilung nicht möglich ist. Ist die Frist abgelaufen, muss ein Neuantrag gestellt werden.

 

Bitte prüfen Sie das Ablaufdatum auf der Urkunde und stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung vor diesem Datum. Die Behörde meldet sich nicht vorab mit einem „gentle reminder“. In den Antrag müssen der Bundesnetzagentur die Frequenzzuteilungsnummer, das Kennzeichen und die Halterdaten mitgeteilt werden.

 

Wer allerdings noch kein 8,33 kHz Funkgerät eingebaut hat, erhält eine Verlängerung nur bis zum 31. Dezember 2017. Sind bereits 8,33 kHz Geräte eingebaut, werden die Frequenzzuteilungen um zehn Jahre verlängert.

 

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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