Fluglehrer dürfen die Fluglizenz, die vom Luftfahrt-Bundesamt oder einer deutschen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt sind, ab sofort wieder per Handeintrag verlängern, sofern die Berechtigung noch nicht abgelaufen ist.

Das teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die DFS Deutsche Flugsicherung in einer aktuellen Nachricht für Luftfahrer vom 4. August mit (NfL 1-521-15).

Den Bericht des Flugs und eine Kopie der betreffenden Lizenz müssen anschließend der zuständigen Behörde übermittelt werden, per Post oder per Fax. Das Formular für den Bericht ist in der NfL enthalten.

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