Im derzeitigen Musterverfahren – bei dem die Bescheide der Jahre 2003/2004 geprüft werden – wurde das Verfahren im Juni 2015 vom Bundesverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht Münster zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Dieses wird nun die Kostenkalkulation der Bundesnetzagentur (BNetzA) und ihre Rechtmäßigkeit im Einzelnen prüfen. Es ist schwer abzuschätzen, welchen Zeitraum das in Anspruch nimmt. Fest steht bereits jetzt: Egal zu wessen Gunsten das Verfahren ausgeht; es ist davon auszugehen dass die unterliegende Seite erneut gegen das Urteil vorgeht. Eine endgültige Klärung wird noch etwa 3-4 Jahre in Anspruch nehmen. Danach wird die Anwendung der Ergebnisse auf die ruhenden Verfahren geprüft und erforderlichenfalls weitere Musterverfahren eingeleitet.

 

Es ist folglich damit zu rechnen, dass ab Herbst diesen Jahres weitere Bescheide (TKG/EMVG) für das Jahr 2012 verschickt werden.

Wir als Verband halten Sie bezüglich der Vorgehensweise auf dem Laufenden und werden auch wieder einen entsprechenden Musterwiderspruch zur Verfügung stellen.

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