Der DULV und die AOPA-Germany haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) dargelegt, dass es zeitliche Verzögerungen bei der Umrüstung auf die Funkgeräte mit dem neuen 8,33 kHz. Kanalabstand gibt, und dass im Falle des Festhaltens an dem Umrüstungsdatum 31. Dezember 2017 mehrere tausend Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte ab diesem Datum bis zur Umrüstung nicht geflogen werden können. Deshalb haben wir angesichts einer nicht bestehenden Frequenzknappheit um eine Fristverlängerung gebeten, wie sie nach Auskunft der Eurocontrol auch in vielen anderen europäischen Staaten gewährt wird.

Die Fristverlängerungen betragen am Rande Europas wie in Finnland bis zu 10 Jahre, die zentraleuropäischen Staaten Frankreich, Großbritannien und die Niederlande wollen jedoch eine Fristverlängerung nicht gewähren und offenbar auch am Stichtag 31. Dezember 2017 festhalten.

Das Bundesverkehrsministerium hat uns mit Schreiben vom 6. September 2017 auf unsere Anfrage vom 29. Mai 2017 geantwortet und erklärt, dass der Zeitraum zwischen dem Datum der Veröffentlichung der zu Grunde liegenden Verordnung EU 1079/2012 und dem Stichtag der Umrüstung fünf Jahre beträgt, und dass in diesem Zeitraum alle betroffenen Personen Gelegenheit hatten, sich auf die Umstellung einzustellen.

Eine Verlängerung der Frist hält man im zuständigen Referat des BMVI auch formell nicht mehr für möglich, da die Fristen für die Anmeldung einer Abweichung bei der EU-Kommission verstrichen sind. Eine Veränderung der Einführungsfristen wäre nur durch eine Änderung der Verordnung möglich, diese müsste von der EU-Kommission initiiert werden. Deshalb bittet man uns um Verständnis, dass das BMVI keine weitere Verlängerung der Einführungsfristen bei der Kommission anregen wird.

Inzwischen haben wir das BMVI darum gebeten seine Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Dabei haben wir argumentiert, dass der Hinweis auf die Anmeldefristen für entsprechende Mitteilungen über Abweichungen an die Kommission bis zum 1.1.2017 sicherlich richtig ist, allerdings hat die EU-Kommission zu einem Workshop zum Thema am 27. Oktober 2017 eingeladen, um mit Behörden und Branchenvertretern über die Probleme bei der finalen 8,33 Einführung zu diskutieren und um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Deshalb gehen wir davon aus, dass eine Meldung einer Abweichung von Deutschland auch zu diesem Zeitpunkt durchaus noch angenommen werden könnte.

Der Stichtag 31. Dezember 2017 ist tatsächlich seit mehreren Jahren bekannt , allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass viele der nicht-kommerziellen Betreiber den doch recht hohen Finanzbedarf für die Umrüstungen auf neue Funkgeräte erst aus ihren Budgets freimachen müssen. Gerade bei Luftsportvereinen mit mehreren Luftfahrzeugen geht es hier um beträchtliche Summen, und hier muss zunächst über einige Jahre Geld angespart werden.

Ein weiterer Teil der Verzögerungen bei der Umrüstung ist wohl auch auf den Umstand zurückzuführen, dass die Luftfahrzeugbetreiber auf Fördermittel für die Umrüstungen von der europäischen Agentur INEA gehofft hatten, die noch bis zum Juni 2017 – dem britischen Vorbild aus dem Vorjahr entsprechend – erwartet wurden. Ein Konsortium von 19 europäischen Staaten mit wesentlicher Beteiligung der europäischen AOPAs und weitere Luftsportverbände haben im Februar 2017 einen Antrag auf Förderung der Umrüstung gestellt. Die Anträge der europäischen AOPA und des DAeC wurde dabei aus dem BMVI sehr gut unterstützt und als formell förderungswürdig bezeichnet. Leider hat die INEA im Juni 2017 alle Anträge auf Förderung der 8,33-Umrüstung abgelehnt, mit der Begründung dass eine Förderung von Privatpersonen nicht möglich wäre. Bei diesem Förderprojekt wären nur Umrüstungen mit einem Zuschuss von bis zu 20% der Kosten gefördert worden, die nach dem 7. Februar 2017 vorgenommen wurden, weshalb hier von den Luftfahrzeugbetreibern über mehrere Monate abgewartet wurde.

Auch haben wir abschließend darum gebeten noch einmal zu überprüfen, ob neben den formellen Gründen auch betriebliche Gründe vorliegen, die ein Festhalten an dem Termin 31.12.2017 notwendig machen würden. Wir sehen die Frequenzknappheit nicht so stark ausgeprägt, dass die Frist nicht bis zum 31.12.2018 verlängert werden könnte, was sich dann ja auch mit dem Umrüstungstermin für die Flugsicherung decken würde.

Kurz zusammengefasst: Zwar gibt es in fast allen europäischen Staaten außerhalb des geographischen Zentrums recht großzügig verlängerte Übergangsfristen bei der 8,33 kHz Frequenzumstellung, in Deutschland müssen wir jedoch von einem Festhalten am Stichtag 31. Dezember 2017 ausgehen. Alle Flugzeugbetreiber sollten sich um eine rechtzeitige Umrüstung bemühen, um eine Stilllegung ihrer Flugzeuge zu verhindern. Die AOPA setzt sich für eine Fristverlängerung ein, kann sie jedoch naturgemäß nicht versprechen.

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