Als für deutsche Flugschulen im April 2015 der neue europäische ATO-Standard (Authorized Training Organization) verpflichtend eingeführt wurde, war der Aufschrei der Empörung groß: In allen Flugschulen mussten Managementsysteme mit mehreren Funktionsträgern nach dem Vorbild der großen Verkehrsfliegerschulen Einzug halten, selbst in den allerkleinsten. Dass die Systemanforderungen völlig überzogen sind, das hatte die EASA als Erfinder des ATO-Konzepts nach massiv vorgetragener Kritik recht schnell erkannt und auch entsprechend gehandelt. Im Rahmen der General Aviation Roadmap wurde Besserung angekündigt, ein neuer leichter Flugschulstandard sollte entwickelt werden, die Declared Traning Organisation (DTO), bei der es wieder mehr auf individuelle Verantwortung von Personen, anstatt auf die Verantwortung von Organisationen ankommt. Bis zum Inkrafttreten des neuen DTO-Standards im April 2018 wurden europaweit die registrierten Ausbildungseinrichtungen (Registered Facilities) nach JAR-Standard durch Übergangsregelungen weiter anerkannt, für sie wird sich nicht viel ändern. Leider ließen die Behörden in Deutschland die Fortführung des Betriebs der Flugschulen als registrierte Ausbildungseinrichtungen nicht zu, so dass tatsächlich alle deutschen Flugschulen zu ATOs werden mussten.
Zwar konnten wir den Übergang zur ATO mit kostengünstigen Standard-Handbüchern vereinfachen, aber für viele Flugschulen ist die ATO einfach unpassend. Ab dem 8. April 2018 wird sich die Gelegenheit bieten auf den neuen einfacheren Standard der DTO umzusatteln, denn im letztlich entscheidenden EASA-Committee (besetzt mit Vertretern aus den Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und der EASA) wurde Ende Oktober 2017 der Beschluss zur Einführung der DTOs gefasst. Die entsprechende EU-Rechtsverordnung ist noch nicht veröffentlicht.
Was sind die Merkmale einer DTO?
Der Betrieb einer Flugschule nach DTO-Standard darf nach der Abgabe einer Erklärung aufgenommen werden. Wie genau das in Deutschland umgesetzt wird steht noch nicht fest, wir sind aber im Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und den letztlich zuständigen Landesluftfahrtbehörden. Wesentliche Angaben zum Flugbetrieb im Antrag sollen genügen, das Vorhalten eines Safety-Systems und eines Ausbildungsprogramms ist notwendig, sowie Angaben zu der Flugschule (Ausbildungsort, Luftfahrzeuge, Rechtsform, verantwortliche Personen, etc.). Ein Managementsystem wie in der ATO muss aber nicht mehr vorgehalten werden. Die zuständige Luftfahrtbehörde hat das Recht umgehend alle Details zu prüfen. Die Britische Zivilluftfahrtbehörde CAA ist da schon etwas weiter, eine im Internet frei verfügbare Broschüre mit dem Titel “Declared Training Organisations – Future regulations for PPL training“ erläutert die Details anschaulich auf 28 Seiten.
Die Nachteile der DTO sind aber auch klar: Der Ausbildungsumfang ist begrenzt, es darf nur zum PPL und zum LAPL ausgebildet werden, nur im Sichtflug, und nicht auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen.
Wir raten allen Flugschulen, mit einem Antrag auf Umstellung von ATO auf DTO so lange zu warten, bis von der Behördenseite alle Formalitäten und Modalitäten geklärt sind. Denn der Umstieg von der ATO zur DTO wird deutlich einfacher sein als der Weg zurück.