Ende April wurden die Richtlinien für das Fliegen ohne Betriebsleiter (vormals Flugleiter) in den NfL 1-2024-3106 veröffentlicht. Die Änderung der Terminologie vom Flugleiter hin zum Betriebsleiter sowie die deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse dieser Personen führt in der Folge zu einem Handlungsbedarf für Änderungen an den Genehmigungen der meisten Flugplätze.
Leider wurden bei einigen Landesluftfahrtbehörden die von Flugplatzbetreibern hierzu gestellten Anträge seitdem nicht bearbeitet. Auch wenn wir in Deutschland mit dem Thema teilweise neues Terrain betreten, ist es nicht hinnehmbar, dass es zu derartigen Verzögerungen kommt. Schließlich ist eine positive Bescheidung bereits heute möglich.
Umso erfreulicher ist, dass die Bezirksregierung Münster kürzlich zur Unterstützung bei der Antragstellung ein eigenes Musterbetriebskonzept und einen Musterantrag an die Flugplätze in ihrem Bereich verschickt hat. Die Umsetzung nimmt nun endlich die gebotene Fahrt auf. Die Unzufriedenheit mit der NfL war nach ihrer Veröffentlichung in weiten Teilen sehr groß, die Vorschrift blieb hinter den Erwartungen deutlich zurück. Nun überzeugen die beiden Dokumente der Bezirksregierung umso mehr! Sie bieten den Platzbetreibern einen soliden Rahmen für die Antragstellung. Außerdem sind sie pragmatisch formuliert und bieten die notwendige Flexibilität bei der Berücksichtigung der konkreten Platzverhältnisse und der Art des Flugbetriebs. Dadurch wird eine konsequente, zeitnahe Umsetzung der neuen Regeln mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Dies ist beispielhaft an der frisch erteilten Genehmigung für den Verkehrslandeplatz Borkenberge zu sehen. Dort kann nun auch ohne Betriebsleiter geflogen werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf geht ebenfalls aktiv auf die Flugplätze zu und bietet kurzfristig entsprechende Infoveranstaltungen zum Thema an. Auf der anderen Seite tut sich eine Mehrheit der Behörden mit der Etablierung der neuen Regeln unnötig schwer. Das verzögert die Sache leider erheblich!
Die Initiative „Fliegen ohne Flugleiter“ von Guido Frey und die AOPA-Germany haben seit Einführung der neuen Regelungen zum Feuerlösch- und Rettungswesen bereits im Frühjahr 2023 unentwegt ihre Unterstützung angeboten. Entsprechende Konzepte lagen bereits im vorigen Jahr vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden. Es ist unverständlich, warum das vorhandene Wissen nicht von allen Behörden für eine zügige Einführung genutzt wird. Dies würde auch eine bundesweite Vereinheitlichung mit sich bringen, die letztendlich auch für die Flugsicherheit Relevanz hat. Die verbleibenden Landesluftfahrtbehörden sind nun gefragt, ohne weitere Verzögerung analog dem Regierungspräsidium Münster nachzuziehen.Stellenweise überrascht allerdings, dass einige Plätze immer noch nicht die technischen Anpassungen im Hinblick auf das Feuerlösch- und Rettungswesen umgesetzt haben. Dies ist jedoch Grundvoraussetzung.
Dazu gehört eine entsprechende Anzeige an die Behörde gemäß § 41 LuftVZO sowie die Bestätigung, dass eine praktische Umsetzung erfolgt ist. Wichtig ist zudem die aktive Antragsstellung durch den jeweiligen Platzbetreiber, da die derzeitigen Genehmigungen meist die Bestellung eines Flugleiters verlangen oder in verkehrsschwachen Randzeiten die Anwesenheit einer sachkundigen Person erfordern. Immer noch wollen manche Flugplätze gar kein Fliegen ohne Betriebsleiter einführen und fragen, warum wir überhaupt für dieses Thema so energisch kämpfen. Unser Ziel als Verband ist dabei, die Fliegerei für alle so freiheitlich und einfach wie möglich zu gestalten.
Ziel muss bleiben, dass der zukünftige Grundsatz ein Fliegen ohne Betriebsleiter ist. Ungeachtet dessen steht es weiterhin jedem Platzhalter frei, zeitweilig oder dauerhaft eine Betriebsleitung einzusetzen. Am Ende können viele Wege zum Ziel führen. Diese können je nach Flugplatz und Betrieb auch in einer stufenweisen Einführung bestehen, um Bedenken oder gar Ängste aus dem Weg zu räumen.
Tilman Nebelung
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