Einrichtung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht

Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft statt (UEFA EM 2024).

Die Austragungsorte sind

Berlin

Dortmund

Düsseldorf

Frankfurt am Main

Gelsenkirchen

Hamburg

Köln

Leipzig

München

Stuttgart

Die Eröffnung findet am 14. Juni 2024 in München, das Finale am 14. Juli 2024 in Berlin statt.

Zum Schutz der Spiele werden in den Fluginformationsgebieten Bremen, Langen und München vorübergehend Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R) und Gebiete mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (Radio and Transponder Mandatory Zone – RMZ/TMZ) eingerichtet.

Abhängig von der Sicherheitslage sind folgende Einschränkungen für die Luftfahrt möglich:

Gefährdungsstufe 1:

Gebiet mit Flugbeschränkungen nur für Modellflug und unbemannte Luftfahrtsysteme 2 NM um den Spielort (Bezeichnung: ED-R „EM [Spielort] 1“)

Gefährdungsstufe 2:

Gebiet mit Flugbeschränkungen 3 NM um den Spielort (Bezeichnung: ED-R „EM [Spielort] 2“) sowie Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht 12 NM um den Spielort (Bezeichnung: RMZ/TMZ „EM [Spielort]“)

Gefährdungsstufe 3:

Gebiet mit Flugbeschränkungen 30 NM um den Spielort (Bezeichnung: ED-R „EM [Spielort] 3“) Diese Gebiete können kurzfristig, d.h. mit einem Vorlauf von ca. 48 Stunden per NOTAM aktiviert werden. Bitte informieren Sie sich daher kurz vor Antritt eines Fluges beim AIS-C über die aktuelle Luftraumlage.

Grundsätzlich ist eine Aktivierung vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 an den Tagen mit Spielbegegnungen am jeweiligen Spielort im Zeitraum von 3 Stunden vor geplantem Spielbeginn bis 4 Stunden nach geplantem Spielbeginn vorgesehen.

Änderungen der Beschränkungen – soweit eine Verringerung der zeitlichen Wirksamkeit oder der vertikalen Begrenzung des Gebietes mit Flugbeschränkungen betroffen ist – werden von der jeweiligen Landespolizei festgelegt und von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit NOTAM bekanntgemacht.

Informationen über den aktuellen Status der Gebiete können über die Frequenzen des Fluginformationsdienstes und jeweiligen Flugplatzkontrolldienstes erfragt werden.

Ausführliche Informationen (mit Kartendarstellung) zu den Flugbeschränkungen während der Fußball-Europameisterschaft sind im SUP VFR 35/24 und SUP IFR 29/24 zu finden.

Flugbeschränkungsgebiete zur UEFA EURO 2024 | DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Alle Piloten, die an den Spieltagen der Fußball-Europameisterschaft im Bereich der Austragungsorte einen Flug durchführen wollen, sollten sich unbedingt mit Hilfe des veröffentlichten Supplements (SUP) und der aktuellen NOTAM sorgfältig auf den Flug vorbereiten und während des Flugs mit dem Fluginformationsdienst Kontakt aufnehmen.

Halten Sie während des Flugs ausreichend Abstand zu den Flugbeschränkungsgebieten. Der unerlaubte Einflug in ein Flugbeschränkungsgebiet gilt nach deutschem Luftrecht als Straftat.

Kommentar der AOPA-Germany

Es ist mal wieder so weit: Mit der Fußball-EM kommt in diesem Sommer eine Großveranstaltung nach Deutschland, die Fußballfans erfreut, die leider aber auch eine ganze Reihe von sicherheitsbedingten Einschränkungen für die private und Sportluftfahrt mit sich bringen wird.

Die Sicherheitsmaßnahmen sind natürlich dann sehr ärgerlich, wenn sie geplante Flugvorhaben stören. Man wird sie aber nicht wegdiskutieren können, in den USA, Frankreich und anderswo wird dies bei ähnlichen Veranstaltungen genauso gehandhabt. Der Rechtsweg wurde geprüft und bestritten, die Sicherheitsorgane lassen sich vor Gericht aber auch nicht in die Karten schauen, die Gerichte haben die geplanten Vorhaben bislang immer bestätigt.

Das Neue und Gute an den EM-Regelungen ist:

Das Ausmaß der Luftraumrestriktionen hängt von der jeweiligen Gefährdungsstufe ab. Sie kommen nicht stur, wie in der höchsten Gefährdungsstufe 3 mit dem maximalen 30NM-Radius-ED-Rs daher. Bei der niedrigsten Gefährdungsstufe 1 gibt es nur eine Flugbeschränkung für Modellflug und Drohnen im Umkreis von 2 NM um den Spielort, damit kann man bestens leben. Sie gelten auch nicht den ganzen Tag, sondern nur einige Stunden vor und nach den Spielen. Unbedingt notwendig ist es, sich vor jedem geplanten Flug über den aktuellen Stand der Flugbeschränkungen per NOTAM-Briefing zu informieren. Man sollte sie dann behandeln wie einen großen Towering CB: Räumliches oder zeitliches Umfliegen ist angesagt!