Am 30.04.2024 wurde die NfL 2024-1-3106 mit dem Titel „Grundsätze über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen ohne Flugverkehrsdienste“ veröffentlicht.
Wie zu erwarten ist es ein Ergebnis mit Licht und Schatten.
Zurecht frustriert sind wir darüber, dass es den Ländern zusteht von diesen Grundsätzen abzuweichen. Dieser Ausfluss der förderalen Struktur wird erfahrungsgemäß zu unterschiedlichen Rechtsanwendungen und Unsicherheit führen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat seinerseits versucht eine gemeinsame Linie der verschiedenen Interessen der Landesluftfahrtbehörden zu finden. Das Ergebnis ist definitiv der kleinste gemeinsame Nenner.
Nun sind alle Platzhalter gefragt, um sich zeitnah mit der zuständigen Behörde ins Benehmen zu setzten und die Anträge für das FoF einzureichen. Wir raten eindringlich zu einer soliden Vorbereitung inkl. Betriebskonzept (über Guido Frey von der Interessensgemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter erhältlich). Ziel sollte eine möglichst liberale Genehmigungsänderung sein, damit am Ende die Platzhalter in ihrer Verantwortlichkeit entsprechende, maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten können. Die Chancen für FoF stehen defintiv so gut wie nie.
Im weiteren Verlauf sind die Reaktionen bzw. Bescheide der Behörden abzuwarten und damit vor allem die individuellen Begründungen für eine Befürwortung, Ablehnung oder Genehmigung unter Auflagen. Hier bitten wir und auch die Interessensgemeinschaft für das FoF um Zusendung entsprechender Unterlagen, um bestmögliche Hilfestellung zu leisten.
Wir müssen uns nun auf die positiven Beispiele konzentrieren und zeigen, dass auch mit FoF ein sicherer und geordneter Flugebtrieb möglich ist, damit sich das Modell endlich auch in Deutschland flächendecken durchsetzt.