Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Versendung der Beitragsbescheide über Frequenzschutzbeiträge für die Beitragsjahre 2019 bis 2021 begonnen.
Grundlage dafür ist die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV), welche am 17.09.2022 in Kraft getreten ist.
Die festgesetzten Frequenzschutzbeiträge entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Normen und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die gerichtliche Überprüfung der Frequenzschutzbeiträge abgeschlossen ist, d.h. den Zahlungsaufforderungen im Rahmen der genannten Frist Folge zu leisten ist. Im Übrigen verweisen wir auf unseren Artikel vom 22. Februar 2021.