Nach über 10 Jahren Einsatz der IAOPA bei der ICAO in Montreal hat unser Repräsentant Frank Hofmann am 15. Juni 2021 gemeldet, dass wir den Durchbruch erreicht haben:

Die angepassten ICAO Standards zum Rescue and Firefighting (RFF) wurden verabschiedet, so dass Flugplätze für den nicht-gewerblichen Luftverkehr zukünftig keinen Rettungs- und Feuerlöschdienst mehr vorhalten müssen.

Das war bislang zwar in der Vergangenheit auch schon möglich – ein Brief einer nationalen Behörde mit der Erklärung der Abweichung an die ICAO reicht formell aus – aber Deutschland hat sich 1:1 an diese ICAO-Vorgaben gehalten.

Das BMVI hat uns zugesagt, dass die alte NfL I 72/83 zum Feuerlösch- und Rettungsdienst zurückgezogen wird, sobald die ICAO sich entscheidet.

Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist der 3. November 2022.

Damit kann man dann unsere kleinen Flugplätzen ohne in die Rettungsgeräte eingewiesene fachkundige Person (meistens ist das ja der Flugleiter) offenhalten.

Und auch an Regionalflughäfen muss die Feuerbrigade nicht mehr „on duty“ sein, wenn nicht-gewerblich betriebene Flugzeuge an den Tagesrandzeiten etwa mit PPR starten und landen wollen.

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