Mit Wirkung zum 26.03.2020 wurde die im Jahr 2017 für alle TMZs eingeführte dringende Empfehlung zur Hörbereitschaft auf einer festgelegten Flugsicherungsfrequenz, -verbunden mit der individuellen Schaltung einesTransponder Codes (“Listening Squawk“)-, in eine Verpflichtung geändert. Leider hat die DFS in den vergangenen Wochen feststellen müssen, dass vermehrt die damit einhergehenden Regeln von einzelnen Piloten nicht eingehalten wurden und bittet darum alle Piloten, sich an die Regelung zu halten. Alle Informationen der DFS zum Thema finden Sie hier.
Ein Kommentar
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Dieser nationale Sonderweg verbirgt sich wieder mal wunderbar tief in der AIP und in den NfL, die immer noch nicht frei auf dem Netz verfügbar sind – somit ausländischen Piloten in aller Regel auch überhaupt nicht bewusst sind. Warum kann sich Deutschland nicht einmal an die SERA Regeln halten und mal am Rande, ist überhaupt eine Ausnahmeregelung bei EASA dafür beantragt worden?