Unsere italienischen AOPA-Kollegen haben mit ihrer Luftfahrtbehörde eine sehr wichtige Initiative gestartet, der wir uns als AOPA-Germany und mit den europäischen IAOPA-Kollegen ebenfalls angeschlossen haben, um angesichts der COVID-Epidemie Schaden von unserer Branche abzuhalten. Denn es ist europaweit absehbar, dass viele Pilotenlizenzen, Ratings, Medicals und ARCs (Nachprüfscheine) auf Grund der Restriktionen nicht wie geplant innerhalb der Fristen verlängert werden können. Da es einen sehr großen Aufwand verursacht, all diese Berechtigungen nach Fristablauf zu verlängern, hat die italienische Luftfahrtverwaltung bei der EU den Antrag gestellt, sie alle pauschal zu verlängern.
Das Ziel muss es sein, nach dem Wegfall der Restriktionen so schnell wie möglich den Flugbetrieb wieder aufnehmen zu können, um den wirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten. Letztlich geht es dann auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Die EASA hat schnell reagiert und in einer ersten Phase eine pauschale Verlängerung der Lizenzen und Berechtigungen von Berufspiloten in Luftfahrtunternehmen sowie von Fluglotsen ermöglicht, in der zweiten Phase auch für alle Lizenzen in der Allgemeinen und der Sportluftfahrt. Dazu wurden Formblätter entwickelt, mit deren Hilfe ein Mitgliedsstaat schnell einen Antrag auf Aussetzung der Regularien gemäß Artikel 71 der EASA Basic Regulation EU 2018/1139 beantragen kann.
Mit der EASA, dem Bundesverkehrsministerium BMVI und Länderbehörden standen wir in enger Verbindung, um zügig gute und belastbare Übergangslösungen auch für unsere Branche zu erarbeiten. Unsere Mitglieder haben wir gefragt, welche etwas exotischeren Aspekte bei der geplanten Verlängerungsaktion neben den Standardverlängerungen von PPL/LAPL und den Medicals ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Das erhaltene Feedback war sehr hilfreich, herzlichen Dank an alle Unterstützer!
Zuerst hat in Deutschland das LBA eine Allgemeinverfügung über die Verlängerung von Lizenzen in seinem Zuständigkeitsbereich veröffentlicht, kurz danach folgten auch die Allgemeinverfügungen der Landesluftfahrtbehörden, dafür sind wir den Behörden sehr dankbar.
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Während die EASA eine Verlängerung aller Lizenzen mitsamt all ihrer Rechte vorschlägt, hat man sich in Deutschland auf eine Begrenzung der Rechte auf den deutschen Luftraum und auf Flüge ohne die Mitnahme von Fluggästen entschieden. Allerdings gelten diese Einschränkung nur für Piloten, deren Lizenzen von den Landesluftfahrtbehörden geführt werden. Für Piloten beim LBA gelten diese Restriktionen nicht. Vom LBA wird in einer am 9. April angepassten Allgemeinverfügung jetzt aber gemäß EASA-Vorgaben eine Einweisung mit einem Lehrberechtigten verlangt, damit der sich vom fortgesetzt vorhandenen theoretischen Wissen des Piloten überzeugen kann. Das geht wohl auch über eine Distanz von 1,50m oder telefonisch, ein entsprechender schriftlicher Nachweis ist dann auszustellen. Wir denken, diese Auflage lässt sich problemlos verkraften.
Wir hatten uns ja schon gewundert, dass die deutschen Allgemeinverfügungen zu den COVID-Lizenzverlängerungen von LBA einerseits und den Ländern und dem BMVI andererseits unterschiedlich ausgelegt wurden, und zwar in beiden Fällen auch noch abweichend von den EU-Vorschlägen.
Speziell angesichts eines Krisenfalls sollten europaweite Lösungsansätze einfach schnellstmöglich 1:1 umgesetzt werden, ohne dass nationale Behörden da noch herumbasteln. Zum einen verliert man so schnell den Überblick, welcher Lizenzinhaber in Europa noch was darf, zum anderen dauert die Umsetzung einfach unnötig lange. Einige EASA-Mitgliedsstaaten setzen die EU-Empfehlungen 1:1 um, andere ändern den Inhalt mehr oder weniger ab, andere Staaten wollen für Lizenzinhaber in der Allgemeinen Luftfahrt auch grundsätzlich keine Hilfen zulassen.
Hier finden Sie einen Link zum Podcast des Fliegermagazins zum Thema.
Michael Erb