Am 4. September 2019 sind im Amtsblatt der Europäischen Union endlich die vereinfachten Wartungsvorschriften des Part ML veröffentlicht worden, und zwar als Durchführungsverordnung EU 2019/1383 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1383&from=EN
Sie gilt nach einer von den Mitgliedsstaaten geforderten Übergangsphase von 6 Monaten zur Einführung der neuen Verfahren ab dem 24. März 2020.
Der Part ML wurde zwar schon im Februar 2019 beschlossen, offenbar hat sich die Veröffentlichung durch Übersetzungsfehler weiter verzögert.
Die Betreiber von Luftfahrzeugen bis 2730kg sollten sich recht zügig mit ihren Wartungsbetrieben in Verbindung setzen, um mit ihnen gemeinsam die Wartung der Luftfahrzeuge zu besprechen. Zwar erhalten die Eigentümer viele zusätzliche Entscheidungsfreiheiten bei der Durchführung der Wartung, letztlich muss ein Wartungsbetrieb oder freigabeberechtigtes Personal aber nach wie vor ein „Airworthiness Review Certificate (ARC)/Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit“ ausstellen. Hierfür übernehmen sie aber nur die Verantwortung, wenn sie auch vom lufttüchtigen Zustand des Luftfahrzeugs überzeugt sind. Um hitzige Diskussionen in letzter Minute vor Ablauf der Lufttüchtigkeit zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Abstimmung aller Wartungsmaßnahmen.
Eine Information vom Luftfahrt-Bundesamt mit einer Präsentation zum Thema finden Sie hier.
Das dringend benötigte AMC (acceptable means of compliance), in dem die Details zur Durchführung festgelegt werden, wurde bislang von der EASA leider noch nicht veröffentlicht, so dass noch gewisse Unsicherheiten bestehen.