Mit einem Informationsschreiben informiert das Referat L1 des Luftfahrt Bundesamts am 27. Juni 2018 alle Prüfer für Klassenberechtigungen (CRE) darüber, dass sie Befähigungsüberprüfungen für die Verlängerung und Erneuerungen von Instrumentenflugberechtigungen nur noch abnehmen dürfen, sofern sie die Anforderungen gemäß FCL.1010.IRE Buchst. a) erfüllen. Dies bedeutet im Klartext, dass der CRE auch Inhaber einer IRI oder FI/IR ist und über mindestens 2000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen – davon 450 Flugstunden unter Instrumentenflugregeln und mindestens 250 Stunden als IR-Lehrberechtigter – verfügen muss. Viele der CREs haben jedoch keine IFR-Lehrberechtigung, was sich aber für Fluglehrer noch mit recht geringem Aufwand nachholen ließe. Viel drastischer wirkt sich die geforderte Erfahrung von 250 Stunden als IR-Lehrberechtigter aus, die sich in kurzer Zeit nicht nachholen lassen.

 

Wir sind jedoch bislang davon ausgegangen, dass die Europäische Union es den nationalen Behörden wie dem LBA erlaubt die sog. „Grandfatherrights“ ohne eine zeitliche Befristung zu gewähren. Und das ist auch weiter unsere feste Überzeugung. Die Anforderungen gemäß FCL.1010.IRE a) gelten zwingend für alle neuen CRE-Anwärter, aber eben nicht für die Prüfer, die ihre Privilegien noch in den alten Rechtssystemen erworben haben. Nach unserem Kenntnisstand gibt es auch keine qualitativen Beanstandungen an der Arbeit der Prüfer, die diesen Kurswechsel notwendig machen würden. Das LBA befürchtet aber offenbar im Falle einer dauerhaften Ausnahme gegen EU-Recht zu verstoßen und will dem vorbeugen. Zum einen werden wir die betroffenen CREs unterstützen, zum anderen befürchten wir im Falle des Fortbestehens der neuen Anordnung aber auch für die Prüflinge Engpässe bei der Verfügbarkeit von qualifizierten CREs mit der notwendigen Erfahrung auf den jeweiligen Flugzeugklassen.

 

Wir sind mit dem LBA, dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und der EASA in Verbindung um hier im Sinne der betroffenen CREs für Klarheit zu sorgen.

Schreibe einen Kommentar