Ab dem Jahr 2001 wurde von Eurocontrol und den nationalen Flugsicherungen darüber diskutiert, dass in Europa auch im unteren Luftraum Funkgeräte mit dem engeren 8,33 kHz Frequenzraster eingeführt werden müssten, um den steigenden Frequenzbedarf der Flugsicherung und der Airlines abzudecken. In den USA werden die Frequenzen offenbar effizienter genutzt, denn dort kommt man komplett ohne 8,33 Funkgeräte aus und verbleibt im 25 kHz-Frequenzraster.
Da war die Kritik unseres Verbandes natürlich vorprogrammiert:
Zum einen richtete sie sich gegen die unterstellten Wachstumsszenarien und damit die Bedarfsermittlung für neue Frequenzzuteilungen, die nach dem Prinzip verliefen: Der Verkehr verdoppelt sich alle fünf Jahre, dann brauchen wir auch doppelt so viele Frequenzen. Das Wachstum der Airlines und damit auch der Frequenzbedarf sind in den letzten Jahren deutlich geringer ausgefallen als vorhergesagt, jedoch werden die Einführungstermine nicht mehr geändert.
Zum anderen war unsere Kritik auch durchaus konstruktiv. Als Lösung haben wir ein europaweit zentralisiertes Frequenzmanagement vorgeschlagen, denn bis heute wird in der Luftfahrt die zivile Frequenzvergabe rein national verwaltet, obwohl die Funkwellen sich natürlich nicht an Ländergrenzen halten. Unser Vorschlag fand eine sehr große Zustimmung, auch bei Eurocontrol, nur waren leider die drei Luftfahrtbehörden von Frankreich, Großbritannien und Deutschland gegen eine europäische Lösung, denn es handele sich bei der Vergabe der Frequenzen schließlich um Fragen der nationalen Souveränität, die man Europa nicht überlassen kann!
In der EU-Regularie 1079/2012 wurde letztlich europaweit verbindlich vorgeschrieben, dass zunächst der IFR-Verkehr und dann auch alle anderen Luftfahrzeuge im 8,33 kHz-Frequenzband operieren müssen. Erreicht wurde durch den Einsatz der IAOPA zumindest eine deutliche zeitliche Verschiebung der Einführung, denn ursprünglich war die Einführung schon geplant ab 2009 für IFR- und ab 2012 für VFR-Verkehr, und zwar in allen Lufträumen. Diese gewonnene Zeit konnte genutzt werden, um alte Funkgeräte routinemäßig auszumustern und zu ersetzen.
Seit dem 1. Januar 2014 müssen alle Luftfahrzeuge, die nach IFR in den Lufträumen A, B und C unterwegs sind, mit 8.33 kHz-tauglichen Funkgeräten ausgerüstet sein. Ab dem 1. Januar 2018 sind auch alle anderen Luftfahrzeuge und Bodenfunkstellen betroffen.
Recht überrascht waren wir von der Meldung in diesem Sommer, dass die britische Luftfahrtbehörde einen erfolgreichen Antrag auf Subventionen im Rahmen der Umrüstung auf 8,33 kHz-Funkgeräte bei der Europäischen Union gestellt hat. Jedes neue Funkgerät wird dort mit 20% des Einrüstungspreises bezuschusst, bis der Gesamtförderbetrag von 4,3 Mio. EUR aufgebraucht ist. Inzwischen haben wir vom deutschen Verkehrsministerium (BMVI) erfahren, dass ein neues europäisches Förderprojekt ausgeschrieben worden ist, für das bis zum Februar 2017 Bewerbungen akzeptiert werden. Wir begrüßen solch ein Förderprojekt ausdrücklich, denn Kosten-/Nutzenanalysen haben eindeutig belegt, dass die Allgemeine Luftfahrt durch die Umstellung auf das neue 8,33 kHz-Kanalraster als einzige Nutzergruppe benachteiligt wird. Entsprechende Kompensationsleistungen der EU sind deshalb nur fair.
Wir werden deshalb mit unseren Kollegen von der europäischen IAOPA einen Antrag auf Fördermittel zur Umrüstung auf 8,33-kHz Funkgeräte stellen. Das BMVI kann leider nicht wie die britische CAA eine aktive Rolle bei der Stellung des Antrags übernehmen. Zur Zeit befinden wir uns in Gesprächen mit Eurocontrol, die einen länderübergreifenden Ansatz zur Beantragung der Fördermittel begrüßen würde.
Obwohl der Antrag auf Fördermittel von uns bislang noch gar nicht eingereicht wurde, die Abgabefrist ist Februar 2017, haben uns schon die ersten Anmeldungen erreicht. Wir bitten von Anträgen auf Förderung der Umrüstung abzusehen, bis wir auch (hoffentlich) den Zuschlag erhalten haben und Ihnen die Details zur Antragsstellung verbindlich mitteilen können. Das wird vermutlich nicht vor dem April 2017 der Fall sein.