Seit gut einer Woche werden wieder Beitragsbescheide der Bundesnetzagentur an die Halter von Luftfahrzeugen verschickt. Es handelt sich um Bescheide zu Beiträgen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG) für Nutzung von mobilen Flugfunkstellen (Luftfunkstellen) und des Flugnavigationsfunks.

 

Die weitere Vorgehensweise wird zur Zeit von uns geprüft.

 

Die Forderungen aus 2011 sind gemäß § 6 der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in jedem Fall nicht verjährt.

Ob und in welcher Form Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt werden soll, werden wir unter anderem an dieser Stelle in der kommenden Woche veröffentlichen.

Der Widerspruch ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu erheben. Diese Frist ist nicht zu verwechseln mit der genannten Zahlungsverpflichtung der Beiträge zum 01.11.2015 (so zumindest in den uns vorliegenden Bescheiden).

 

Die AOPA-Germany hält ihre Mitglieder über die weitere Vorgehensweise unaufgefordert auf dem Laufenden.

Schreibe einen Kommentar