Achtung beim Nachweis der Sprachkenntnisse – Die Karenzzeit von 12 Monaten für die Verlängerung ist weg

Sollte Ihr Nachweis demnächst seine Gültigkeit verlieren, empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich um eine Verlängerungsprüfung zu bemühen.   Am 7. November 2014 hat der Bundesrat der Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011…