Seit Jahren kämpfen wir bei Behörden und Gerichten gegen die unsinnige ZÜP, die nach §7 Luftsicherheitsgesetz alle Piloten mit deutscher Lizenz zwingt, „freiwillig“ und natürlich wieder mit erheblichen Kosten alle 5 Jahre einen Antrag auf Feststellung ihrer Zuverlässigkeit zu stellen. Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig gestellt oder nicht positiv beschieden, wird die Lizenz widerrufen, bzw. eine neue oder erweiterte nicht erteilt. Etliche Piloten haben aufgrund dessen ihre Lizenzen verloren, andere haben „ausgeflaggt“.

 

Das Gesetz wurde seinerzeit mit der Behauptung begründet, die Zuverlässigkeitsüberprüfung in der jetzigen Form diene der Terrorismusabwehr. Anlass war der Flug eines Piloten mit einem Motorsegler über der Frankfurter Innenstadt, der vom damaligen Innenminister Schily sozusagen als das der Allgemeinen Luftfahrt innewohnende typische Gefahrenpotential angesehen worden war. Dieser bedauernswerte Zeitgenosse lebte in einer Scheinwelt, fühlte sich von Agenten verfolgt und liebte eine bei dem „Challenger“–Absturz im Jahre 1986 ums Leben gekommene Astronautin (Anm.: gemeint ist der Pilot und nicht Herr Schily). Er kreiste, ohne übrigens über eine Pilotenlizenz zu verfügen, über der Innenstadt von Frankfurt, bis er von besonnenen Fluglotsen zum Landen geführt wurde. Bekanntlich wurde ein Teil des damals in Kraft getretenen Luftsicherheitsgesetzes (die Abschussermächtigung) vom BVerfG aufgehoben. Mit unseren Verfassungsbeschwerden gegen die ZÜP ist die AOPA allerdings bisher nicht durchgedrungen.

 

Die ZÜP wurde zu Denunziationszwecken missbraucht, hat Karrieren zerstört oder Menschen, die sich zeitweilig in Schwierigkeiten befanden, endgültig in den Abgrund gestürzt und auch ansonsten großes Unheil angerichtet. Ein Vorteil, auch im Sinne der Luftsicherheit, ist nicht zu erkennen.

 

In keinem Land Europas und nicht einmal in den USA gibt es derartige Überprüfungen bei einheimischen Piloten.

 

Nun hat die europäische Kommission auf Anfragen der AOPA und weiterer Piloten reagiert. Da es nun für Privatpiloten Europäische Lizenzen nach EASA gibt, unterliegen diese einer einheitlichen EU-Regelung und sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Die weiterhin verlangte ZÜP – ausschließlich für Piloten mit deutscher Lizenz – ist deshalb ein eklatanter Verstoß gegen Europäisches Recht.

 

Die Kommission hat schon vor Monaten eine Anfrage bei der Deutschen Regierung gestellt, die innerhalb einer von der Kommission gesetzten Frist mit einer Stellungnahme beantwortet werden muss. Offensichtlich ist die Bundesregierung dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so dass ein sog. Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 EGV eingeleitet werden kann, das zum Gerichtshof der Europäischen Union führt:

 

Artikel 258 EGV

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

 

Wir werden weiter berichten.

 

Auch soweit sich viele Piloten an die ZÜP „gewöhnt“ haben, wenn auch mit Zähneknirschen, und all die neuen Piloten, die ihren frischen Schein überhaupt nur mit ZÜP erhalten haben, sollten Sie weiter protestieren bei den notwendigen „Verlängerungen“, die ja alle 5 Jahre neu beantragt und ungefragt eingereicht werden müssen.

 

Beantragen Sie die ZÜP weiterhin nur unter Vorbehalt, den wir seit Jahren empfehlen und der jetzt aktualisiert von unserer Internetseite in der Rubrik “Downloads“ heruntergeladen werden kann.

 

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin

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