Es ist schmerzhaft, wenn man als Verbandsvertreter feststellen muss, dass alle Versuche seit dem August 2012 mit dem LBA eine Lösung des Problems zu erreichen, die sowohl sicherheits- als auch kundenorientiert ist, komplett gescheitert sind. Die AOPA-Germany ist vom Inhalt der letzten Schreiben des LBA und der darin wiederholt zum Vorschein kommenden kunden-unfreundlichen und rigiden Haltung des LBA enttäuscht.  Das LBA steht mit seiner starren Meinung zu den SIDs tatsächlich nicht alleine da, nach Auskunft der EASA haben allerdings nur Zypern, Tschechien und Spanien eine vergleichbare Position eingenommen.

 

Die große Mehrheit der europäischen Luftfahrtbehörden vertritt jedoch wesentlich kundenfreundlichere Positionen, und dies sicherlich ohne dabei den Sicherheitsaspekt zu vernachlässigen: Von diesen Staaten ist Deutschland förmlich umzingelt, von Frankreich, der Schweiz, Österreich, Polen, den Niederlanden und Belgien, sowie in der zweiten geographischen Reihe von Großbritannien, Schweden, Kroatien, Griechenland und Island, die insgesamt sicherlich 80% der von den SIDs betroffenen europäischen Cessna-Flotte in ihren Registern zugelassen haben. Ebenso verhält sich die FAA der USA. Die einzig relevante  Frage in diesem Zusammenhang ist:

 

Wenn all diese Staaten, die geschätzte 95% der Cessnas weltweit betreuen, mit den SIDs weniger starr und dogmatisch umgehen als das LBA, was läuft dann in Deutschland falsch?

 

– Ist es dem LBA egal, wenn ein großer Teil der Flotte der deutschen Allgemeinen Luftfahrt durch seine Interpretation zum wirtschaftlichen Totalschaden gemacht wird?

– Ist es dem LBA egal, wenn deshalb viele Flugzeugeigentümer ihre Flugzeuge in ausländische Register bringen?

– Ist es dem LBA egal, dass ab dem 1.1.2015 für ELA1 Flugzeuge unter 1200kg ein neues Wartungssystem gilt, bei dem der Operator über eine Self-Declaration das alleinige Entscheidungsrecht hat? Denn damit wird nach dem Fristablauf im Juni 2014 für die SIDs schon ein halbes Jahr später zum 1.1.2015 die Position des LBA zu den SIDs weitgehend unerheblich.

 

Vielleicht gibt es noch eine Chance, dass das Bundesverkehrsministerium in letzter Minute noch einlenkt, aber wir können niemandem empfehlen sich darauf zu verlassen. Was wir empfehlen müssen ist einen zuverlässigen und unkomplizierten Plan B zu entwickeln, und der heißt leider Ausflaggen. Ein Plan C wird derzeit diskutiert, und der heißt: Entwicklung eines vom LBA akzeptierten alternativen Prüfprogramms für die SIDs, aber hier sind derzeit weder der Segen des LBA für ein konkretes Prüfprogramm noch die Kosten absehbar. Plan D ist eine Klage gegen das LBA, aber ein Ergebnis einer Klage kann auf sich warten lassen und ist zudem ungewiss. Wenden wir uns Plan B zu:

 

Ausflaggen in ein anderes europäisches Register, beschrieben am Beispiel Großbritannien

Am 28. April haben Martin Robinson, der europäische IAOPA Vorsitzende und CEO der AOPA-UK, und Michael Erb, sein europäischer Stellvertreter und Geschäftsführer der AOPA-Germany, gemeinsam die britische Luftfahrtbehörde CAA in London-Gatwick besucht. Gesprächspartner bei der CAA waren Graham Rourke, der Manager Airworthiness GA, und Steve Standing, Technical Standards Manager.

Besprochen wurde zunächst, wie die CAA UK mit den Cessna SIDs umgeht. Das war schnell erledigt, denn schon im letzten August hat die CAA UK erklärt, dass man die Entscheidung und die Verantwortung  für deren Durchführung den Flugzeugbetreibern überlässt. Dazu steht man die CAA auch heute, die Beachtung der SIDs wird empfohlen, mehr nicht.

Dann wurde weiter ausgeführt, unter welchen Bedingungen deutsch registrierte Flugzeuge ins britische Register überführt werden können. „No problem, it´s not difficult“:

 

Wichtig: Lufttüchtigkeit muß vorhanden sein!

Die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs sollte nicht erloschen sein, ohne gültiges ARC (Airworthiness Review Certificate) wird die Überführung  eines Flugzeugs ins britische Register schwierig.

Zur Überführung ins britische Register muss das Flugzeug auch nicht nach Großbritannien zu einer Inspektion geflogen werden, die Lufttüchtigkeit wird rein nach Papierlage geprüft und bestätigt.

 

Individuelles Instandhaltungsprogramm vs. LAMP

Die Wartung aller Kolbenmotor-Flugzeuge bis 2730 kg MTOW erfolgt in Großbritannien durch das Light Aircraft Maintenance Programm (LAMP). Das LAMP (CAP 766) umfaßt ca. 30 Seiten, steht zum freien Download auf der CAA UK Website www.caa.co.uk und ist leicht auszufüllen, dabei hilft auch sicher gerne ihr Wartungsbetrieb. Vor allem unterschreibt man dort, dass man seine Pflichten kennt, und dass man die Wartungsempfehlungen der Hersteller  des Flugzeugs und seiner Komponenten bewertet und wo es angemessen ist auch umsetzt. Im Formular CAP 543 “Time Limited Task, Additional Inspections and Component Change Record” werden alle diese Tätigkeiten aufgeführt.

 

TBO-Überziehungen von Triebwerk und Propeller

Die Verfahren zur TBO-Überziehung des Triebwerks sind in CAP 747 geregelt, und dort im Abschnitt GR No. 24. TBO-Überziehungen des Propellers im Abschnitt GR No. 17. Überziehungen können vorgenommen werden, allerdings muss der Zustand von Motor und Propeller bei den fälligen Routinekontrollen überprüft werden.

 

Simple Regeln für Modifikationen am Flugzeug

Alle Modifikationen im Flugzeug müssen eingetragen und zugelassen sein.

 

Das Umregistrierungsverfahren und die benötigten Formulare

Auf der Website der CAA UK findet man eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens für die Registrierung eines Flugzeugs, das bislang im EASA-Ausland zugelassen war. Hierfür gibt es das Formular „CA1“. Weiterhin benötigt man Nachweise der Versicherung und der Löschung aus dem bisherigen Register. Übrigens kann jeder Deutsche sein Flugzeug im britischen Register führen lassen, dafür benötigt er keinen Wohnsitz in Großbritannien.

Zudem  muss auch ein Nachweis der Lufttüchtigkeit eingereicht werden:

 

You will need to provide

  • Completed C of A Online Form (Certificate of Airworthiness)
  • Aircraft details (reg/type/s/n/engines and props if applicable/weights etc)
  • Details of the organisation supporting the application (they may be the applicant/presenter or support the organisation/individual presenting the aircraft)
  • Confirmation of the certification status applicable to the aircraft
  • Details of the Approved Maintenance Programme
  • Details of the Flight Manual (if applicable)
  • Confirmation of the place of survey
  • Confirmation of CAP 747 compliance
  • Confirmation of the mod status of the aircraft

Airworthiness Transfer Documentation;

  • For used EASA Aircraft imported from a Member State, an Airworthiness Review Certificate issued in accordance with Part M.

Fortlaufende Wartung

Die Wartung eines Flugzeugs außerhalb Großbritanniens stellt kein Problem dar, jeder nach EASA-Standards zertifizierte Wartungsbetrieb in Europa kann die Wartungsarbeiten durchführen. Die entsprechenden Nachweise werden anstelle nach Braunschweig nach Gatwick geschickt, die Ausstellung der Nachprüfscheine kostet etwa 100 britische Pfund und wird mit Kreditkarte bezahlt.

 

Änderung der Kennzeichen

Sind die Kennzeichen aufgeklebt, ist alles prima. Die Änderung von lackierten Kennzeichen wird teurer. Außerdem verlangen die Briten eine Plakette aus rostfreiem Metall, in das die Flugzeug-Kennung eingraviert ist. Diese Plakette muß mit dem Rumpf fest verbunden sein. Der Grund: Vor gefühlten hundert Jahren sind dort Flugzeuge aus Holz abgestürzt und erst Jahre später gefunden worden. Um die Identifizierung von Flugzeugen zu ermöglichen, will man die Plaketten.

 

Dauer und Kosten der Umschreibung

Die CAA UK erklärt, dass nach Eingang eines vollständigen Antrags auf Erstellung eines britischen Certificates of Airworthiness etwa 15 Arbeitstage bis zur Ausstellung vergehen können. Die Kosten betragen ca. 400-500 britische Pfund. Das Ausstellen einer britischen Registrierung kostet weniger als 100 britische Pfund. Bezahlen kann man mit Kreditkarte. Insgesamt kostet dieses Verfahren weniger als 1.000 Euro. Wenn man seiner Werft oder jemand anderem nochmal 500 € für die Unterstützung bei den notwendigen Papierarbeiten bezahlt, dann liegt man bei etwa 1.500 €.

 

Und was kosten die SIDs? Werden 5.000, 10.000 oder 15.000€ veranschlagt?

Jetzt können Sie entscheiden.

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