Themen

  • Leider keine EU-Fördermittel für die 8,33-Umrüstung
  • FAA-Lizenzvalidierungen für AOPA-Mitglieder am 7. Oktober 2017 in Egelsbach
  • AOPA-Termine

 

Leider keine EU-Fördermittel für die 8,33-Umrüstung

Die europäische IAOPA hat sich im Herbst letzten Jahres dazu entschlossen, gemeinsam mit dem Unternehmensberater Helios ein Konsortium zur Beantragung von Fördermitteln bei  der INEA, der Innovation and Networks Executive Agency,  für die Umrüstung von Funkgeräten auf den neuen 8,33 kHz Frequenzabstand in 19 europäischen Staaten zu bilden. Helios hatte bereits zuvor mehrere europäische Flugsicherungsorganisationen bei der erfolgreichen Beantragung von 8,33-Fördermitteln begleitet.

 

Deshalb waren wir auch besonders von der gerade veröffentlichten Nachricht der INEA betroffen, dass unser Antrag keine Berücksichtigung gefunden hat. Auch Förderanträge anderer Organisationen für die Umrüstung auf 8,33-Funkgeräte wurden übrigens nicht gefördert.

 

Eine Liste der geförderten Projekte findet man hier: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/2016-cef-call-selected-projects.pdf

Sie werden sich jetzt fragen, warum wir es nicht geschafft haben. Wir wissen es auch noch nicht, werden aber nachfragen. So viel lässt sich aber schon heute sagen:

 

War der Antrag nicht qualifiziert genug?

Sicherlich nicht. Das Beratungsunternehmen Helios hat mehrere Flugsicherungsorganisationen im gleichen Verfahren erfolgreich begleitet, dabei  gab es keinerlei Beanstandungen. Der Antrag bei der INEA wurde fristgerecht eingereicht und von allen 19 Verkehrsministerien der Staaten der Antragsteller positiv begleitet.

 

War der Wettbewerb zu stark?

Tatsächlich war die Ausschreibung etwa vierfach überzeichnet, es wurden also nur ca. 25% der eingereichten Anträge angenommen. Die Konkurrenz war jeweils auch von ihren staatlichen Stellen unterstützt und damit auch qualitativ stark.

 

Warum bekommen die Briten die Unterstützung, der Rest Europas nicht?

Auf diese Frage haben wir keine Antwort.

 

Hatten wir keine Unterstützer?

Neben den 19 europäischen Staaten hat auch Eurocontrol unser Vorhaben aktiv unterstützt. Denn in der Begründung der zugrunde liegenden EU-Verordnung 1079/2012 ist zu lesen, dass die Allgemeine Luftfahrt benachteiligt wird:

Die Anforderung, dass Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt, die nach Sichtflugregeln betrieben werden, mit 8,33-kHz-fähigen Funkgeräten ausgerüstet sein müssen, verursacht erhebliche Kosten und hat nur begrenzte Vorteile für den Betrieb dieser Luftfahrzeuge. Da war die Unterstützung unserer Förderanfrage auch naheliegend.

 

Hätte die AOPA schon im Vorjahr einen Antrag stellen sollen?

Das wäre im Nachhinein sicherlich eine Option gewesen. Aber wir wurden damals nicht informiert und das deutsche Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat sich im Gegensatz zur britischen Behörde entschlossen keinen Antrag auf Fördermittel zu stellen.

 

Versucht die AOPA es nochmal?

Leider läuft uns die Zeit davon, denn die Umrüstungen müssen bis zum Jahresende 2017 vorgenommen werden, wenn es nicht noch eine Fristverlängerung gibt. Wir könnten in diesem Sommer einen neuen Antrag auf Fördermittel stellen, aber dies wäre wieder mit einem großen Aufwand und ebenso großer Unsicherheit verbunden. Auch würden wiederum nur diejenigen von den Fördermitteln profitieren, die ihre Funkgeräte erst nach dem Datum der Antragstellung kaufen und einrüsten. Mit der Umrüstung der Funkgeräte bis zum Spätsommer abzuwarten kann man niemandem guten Gewissens empfehlen, und wir wollen nicht nur diejenigen belohnen, die bis zum letzten Moment zögern und dadurch riskieren ab dem Jahreswechsel nicht mehr fliegen zu können.

 

Lässt sich die Entscheidung noch revidieren?

Die Entscheidung wird von der INEA nicht mehr zurückgenommen. Man könnte gegen das gesamte Verfahren Rechtsmittel einlegen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Unsere AOPA-Juristen und die Beamten in den uns begleitenden Ministerien raten hiervon jedoch ganz klar ab.

 

Werden wir protestieren?

Wir werden mit Sicherheit bei den zuständigen Stellen unsere Unzufriedenheit und Enttäuschung zum Ausdruck bringen, allerdings dürfen wir uns für Anträge in den nächsten Jahren auch keine Chancen verbauen, indem wir unsere Kritik überziehen.

 

Sind wir selbst gefrustet?

Ja sicher. Wir haben viel Zeit und Energie in dieses Projekt investiert, um für die von der 8,33-Umrüstung betroffenen Flugzeugbetreiber einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Wir waren auch vorsichtig optimistisch diese Fördermittel von der INEA zu erhalten, deshalb hat uns die Absage auch getroffen. Die beantragten Millionenbeträge waren auf jeden Fall die Antragstellung wert. Wer nichts versucht, hat gleich verloren.

 

 

 

FAA-Lizenzvalidierungen für AOPA-Mitglieder am 7. Oktober 2017 in Egelsbach

FAA Examiner Adam House ist am 7. Oktober 2017 wieder in der Geschäftsstelle in Egelsbach, um FAA Lizenzvalidierungen auszustellen. Auch dieser Termin ist ausschließlich AOPA Mitgliedern vorbehalten. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte in der AOPA-Geschäftsstelle an.

Die Kosten betragen ca. 420 £ Britische Pfund zuzüglich anteilmäßig Reisekosten des Examiners. Die Gebühren sind in bar und Britischen Pfund direkt an Adam House zu entrichten.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Termin hier in der Geschäftsstelle in Egelsbach ist die Mitgliedschaft in der AOPA-Germany. Informationen zur Mitgliedschaft und das Antragsformular finden Sie hier: https://aopa.de/mitgliedschaft-und-vorteile/mitglied-werden/mitglied-werden.html

Der Jahresbeitrag für die persönliche Mitgliedschaft beträgt EUR 130,- sollten Sie Mitglied in einem Verein sein, der eine Vereinsmitgliedschaft bei der AOPA abgeschlossen hat, beträgt der Beitrag EUR 75,-.

Um die Validierung zu beantragen, schicken Sie das FAA Antragsformular mit Kopie der deutschen Lizenz und des deutschen Medicals per E-Mail oder Fax an die FAA. Beim Versand per E-Mail muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt werden. Die FAA überprüft die Angaben und schickt Ihnen einen Antwortbrief, der die Validierung erlaubt. Dieses Bestätigungsschreiben ist 6 Monate gültig. Die Validierung kann nur durchgeführt werden, wenn die Lizenz und alle Berechtigungen gültig sind und dies auch so im „Verification Letter“ der FAA steht.

Ist im Verification Letter ein Ablaufdatum vor dem Validierungstermin eingetragen, kann die Validierung nicht durchgeführt werden, auch wenn die Berechtigung inzwischen erneuert und dies in die Lizenz eingetragen wurde.

Eine Validierung ohne gültiges Bestätigungsschreiben der FAA ist nicht möglich!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein FAA Medical für die Validierung verlangt wird. Grund dafür ist, dass das LBA zwar eine Verification für die Lizenz, nicht aber für das Tauglichkeitszeugnis an die FAA schickt. Das FAA Medical benötigen Sie erst vor Ort beim FAA Examiner oder FAA Büro, nicht für die Antragsstellung!

Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.fliegen-usa.de/startseite/aktuelles/medical-validation/

Das FAA-Medical erhalten Sie nach einer Online-Anmeldung unter Medxpress und dem Besuch eines FAA-zugelassenen Fliegerarztes in Deutschland oder in den USA.

Teilnehmer mit einer in Österreich oder der Schweiz ausgestellten Lizenz betrifft dies unseres Wissens nach nicht, da die Luftfahrtbehörden dort auch das Tauglichkeitszeugnis verifizieren. Bitte überprüfen Sie aber, ob der Verification Letter, den Sie von der FAA erhalten, auch eine Bestätigung des Medicals enthält. Wie bei den in der Lizenz aufgeführten und bestätigten Berechtigungen darf das Ablaufdatum des bestätigten Medicals nicht vor dem Validierungstermin liegen.

Weitere Informationen und den Link zum Antragsformular finden Sie hier:

http://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_license_verification/

http://www.faa.gov/forms/index.cfm/go/document.information/documentID/186251   (Antragsformular)

Email: foreign-verification4@faa.gov

Fax Nummer der FAA: 001 405 954-9922

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

  • In Feld 12) wird nach dem FAA Büro gefragt, hier tragen Sie für eine Validierung in Egelsbach ein: New York IFU EA-29 (Adam House). Das FAA Büro kann auch noch nachträglich gewechselt werden!

FAA Büros in den USA finden Sie hier: http://www.faa.gov/about/office_org/field_offices/fsdo/

Zur Anerkennung der IFR Berechtigung muss eine theoretische Prüfung (IFP, Instrument Foreign Pilot) abgelegt werden, in Europa gibt es leider keine Möglichkeit mehr, diese Prüfung abzulegen. Eine Auflistung aller Testzentren finden Sie hier: http://www.faa.gov/training_testing/testing/media/test_centers.pdf

Diese Prüfung sollte man vor der Validierung ablegen, bei einem nachträglichen Eintrag der IFR Berechtigung muss der gesamte Validierungsprozess noch einmal durchlaufen werden. Unterlagen zur Testvorbereitung erhalten Sie im Flugbedarfshandel, z.B. bei Eisenschmidt (Tel: 06103 205960). Empfehlenswert: ASA oder Gleim Instrument Pilot Prepware. Soll eine Anerkennung der IFR Berechtigung erfolgen, empfehlen wir, auch die Lizenzvalidierung in den USA durchzuführen!

Für den Validierungstermin benötigen Sie einen gültigen Reisepass und ein zweites Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein). Ohne gültigen Reisepass kann die Lizenzvalidierung nicht durchgeführt werden.

 Sehr wichtig, insbesondere für Teilnehmer mit mehreren Vornamen:

Bei erstmaliger Ausstellung einer FAA Lizenz:

Der Name muss auf allen Dokumenten (Lizenz, EASA und FAA Tauglichkeitszeugnis, Verification Letter, Testergebnis IFP Test, …) übereinstimmen und so lauten wie im Reisepass. Dies wurde in der Vergangenheit von der FAA nicht so streng gesehen, hat sich aber inzwischen geändert. Bitte achten Sie auch beim FAA Fliegerarzt darauf, dass der Name korrekt im Medical angegeben ist. Ist in der EASA Lizenz nicht der vollständige Name angegeben, ist die Beantragung einer neuen EASA Lizenz der erste Schritt.

Sie hatten in der Vergangenheit bereits eine FAA Lizenz:

Der Name muss auf allen Dokumenten (Lizenz, EASA und FAA Tauglichkeitszeugnis, Verification Letter, Testergebnis IFP Test, …)so lauten wie auf der alten FAA Lizenz angegeben, auch wenn der Name im Reisepass und dem zweiten Ausweisdokument anders angegeben sind.

Ein vereinfachtes Verfahren gilt für Inhaber einer FAA Lizenz, die auf Basis der JAA Lizenz ausgestellt wurde, und die nun eine EASA Teil FCL Lizenz mit geringfügig anderer Lizenznummer (vor der Nummer steht nun DE.FCL) haben. Auch in diesem Fall benötigt man eine neue Validierung, diese kann über das LBA angefordert werden. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Webseite.

 

AOPA Termine

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 06. bis 12.08.2017 in Eggenfelden

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 02. und 03.09.2017
in Schönhagen

– AOPA Jahreshauptversammlung am 23. September in Egelsbach

– AOPA Flugsicherheitstraining vom 30.09. bis 03.10.2017 in Stendal

– AOPA Sea Survival Lehrgang am 20. und 21.10.2017 in Elsfleth

– AOPA Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte VFR/IFR am 28. und 29.10.2017
in Egelsbach

– AOPA Seminar Menschliches Leistungsvermögen – HPL am 01. und 02.11.2017
in Königsbrück

– 11. Tag der AOPA-Vereine am 11.11.2017 in Egelsbach

– AOPA Atlantikseminar am 18.11.2017 in Egelsbach

Weitere Infos auf unserer Website.

 



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Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
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phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail: info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
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