FSAAKV: Rolle vorwärts, Rolle rückwärts, insgesamt eine Chance für die AL?

Aktuell gibt es eine akute Finanzierungskrise der Regionalflugplätze. Erst vor wenigen Jahren wurde die Flugsicherung an 44 Regionalflugplätzen mit Kontrollzonen und AFIS in die Finanzierung durch den Bund aufgenommen, in den sog. 2. Gebührenkreis über die FSAAKV, die Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug.

Diese Finanzierung wurde aber aus dem Bundesverkehrsministerium BMDV zu Ende des Jahres 2025 aufgekündigt, zufälligerweise geschah dies kurz vor dem bevorstehenden Regierungswechsel. Ein Schelm, wer denkt, dass man der neuen Bundesregierung ein Kuckucksei ins Nest legen wollte.

Das erste Anzeichen, dass etwas nicht stimmt, waren die NfL 2025-1-3390 bis -3400 vom 21. Februar 2025, in denen für die Regionalflugplätze mit DFS-Flugsicherung die Aufhebung des Verzichts auf die Geltendmachung der Flugsicherungsgebühren in geringer Höhe bekanntgegeben wurde. Normalerweise werden solche Entscheidungen vorab vom Bundesverkehrsministerium angekündigt und mit den Verbänden diskutiert, darauf wurde aber verzichtet. Bislang hat man die Flugsicherungsgebühren bei An- und Abflügen gemäß FSAAKV an diesen elf Flugplätzen von Flugzeugen unter 2t MTOM aus guten Gründen nicht erhoben. Betroffen von den Änderungen waren die Flugplätze Paderborn, Braunschweig, Magdeburg/ Cochstedt, Dortmund, Emden, Friedrichshafen, Karlsruhe, Memmingen, Lahr, Mönchengladbach und Niederrhein. Um die Größenordnung zu verstehen: Diese Gebühren betragen 31,71 € für eine C 172 und 22,66 € für ein 600 kg UL.

Wir waren dann nochmals überrascht, als die gerade verkündeten Änderungen schon vier Tage nach der Veröffentlichung und noch vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. März 2025 mit der NfL 2025-1-3401 als Folge scharfer Proteste schon wieder aufgehoben wurde.

Das BMDV verkündete dann aber den Verbänden in einer Videokonferenz, dass die gesamte staatliche Finanzierung der Regionalflugplätze aufgehoben wird, dass die Flugplätze sich wieder vollständig selbst finanzieren müssten, dass diese politische Entscheidung nicht mehr zu ändern wäre.

Nun, das haben sich die betroffenen Flugplätze, die sich überwiegend in kommunaler und regionaler Hand befinden, nicht gefallen lassen und offenbar auf die Koalitionsverhandlungen eingewirkt:

Ein durchgesickerter Entwurf des Koalitionsvertrags Stand vom 24.3.2025 ist in den Medien zu finden, dort steht auf Seite 5 in der Zeile 165: „Die Regionalflughäfen werden wir mit Blick auf die Flugsicherungskosten weiter unterstützen.“ Nun, der Koalitionsvertrag steht noch nicht, aber der Entwurf ist denkbar positiv.

Zudem kommen positive Signale mit einer BAF-Schreiben vom 21. März 2023:

„Zudem hat das BMDV die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH angehalten, möglichst zeitnah ein Betriebsverfahren für den reibungslosen Ein- und Ausflug in den kontrollierten Luftraum umzusetzen und so an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienst den Instrumentenflugbetrieb zu ermöglichen.“

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